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Temporäre Schulschwimmanlage an der Wasserwerkstrasse

Medienmitteilung

Im ehemaligen Kesselhaus auf dem ewz-Lettenareal in Zürich-Wipkingen soll ab voraussichtlich 2029 und für rund 20 Jahre eine Schulschwimmanlage betrieben werden. Für das Bauvorhaben beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Projektierungskredit von 2,527 Millionen Franken.

7. Juni 2023

Die Schulschwimmanlagen (SSA) im Schulkreis Waidberg können den Bedarf nicht mehr decken. Einige Klassen müssen für den obligatorischen Schwimmunterricht in die Hallenbäder Bläsi und Oerlikon ausweichen. Zudem kann die SSA Letten aufgrund ihres baulichen Zustands wohl nur noch bis 2030 betrieben werden. Im ehemaligen Kesselhaus an der Wasserwerkstrasse 107 – das westlichste Gebäude auf dem ewz-Lettenareal – soll deshalb eine temporäre SSA erstellt werden. Diese Liegenschaft wird während der Instandsetzung und Optimierung des ewz-Areals Herdern an der Pfingstweidstrasse vorerst noch als Ausweichlager genutzt.

Im Hinblick auf die künftige Nutzung als SSA wird das Kesselhaus per 1. August 2023 vom ewz an Immobilien Stadt Zürich übertragen und instand gesetzt. Die SSA soll mit möglichst geringem Eingriff in das denkmalgeschützte Gebäude ein- und wieder rückgebaut werden können. Das Vorhaben wird entsprechend in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege geplant und realisiert.

Die temporäre SSA wird in erster Linie den umliegenden Schulen dienen. Sie kann bei Bedarf aber auch von Klassen aus dem Schulkreis Limmattal genutzt werden. Ausserhalb der schulischen Betriebszeiten steht die Anlage dem freiwilligen Schulsport und Vereinen zur Verfügung.

Für die Instandsetzung des Kesselhauses und den Einbau der SSA beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Projektierungskredit von 2,527 Millionen Franken einschliesslich Reserven. Damit wird der Architekturwettbewerb durchgeführt und das Bauprojekt ausgearbeitet.

Das Kesselhaus ist derzeit in einem schlechten baulichen Zustand. Bis Ende dieses Jahres wird geprüft, welche baulichen Massnahmen notwendig wären, um eine Zwischennutzung des Gebäudes – vor Beginn der Bauarbeiten für die SSA – im Sinne des hängigen Postulats (GR Nr. 2022/544) zu ermöglichen.

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