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Organisation

Organigramm Hochbaudepartement Stadt ZürichVorsteherAmt für BaubewilligungenAmt für StädtebauImmobilien Stadt ZürichAmt für HochbautenDepartementssekretariat

Organisationsreglement des Hochbaudepartements

Nach neuem Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) können Aufgaben an Angestellte zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Diese Aufgabenübertragung erfordert einen Erlass, in welchem die Aufgaben und Entscheidbefugnisse übertragen werden.

Das Organisationsreglement des Hochbaudepartements (OrgR HBD, AS 172.350) regelt die Organisation des Departements und die Übertragung von Aufgaben. Die Anhänge zu den Organisationseinheiten bezeichnen funktionsgenau die Angestellten, denen Aufgaben und Befugnisse übertragen sind. Das Reglement und die Anhänge werden durch die Departementsvorsteherin / den Departementsvorsteher erlassen.

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