Organisation
Organisationsreglement des Hochbaudepartements
Nach neuem Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) können Aufgaben an Angestellte zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Diese Aufgabenübertragung erfordert einen Erlass, in welchem die Aufgaben und Entscheidbefugnisse übertragen werden.
Das Organisationsreglement des Hochbaudepartements (OrgR HBD, AS 172.350) regelt die Organisation des Departements und die Übertragung von Aufgaben. Die Anhänge zu den Organisationseinheiten bezeichnen funktionsgenau die Angestellten, denen Aufgaben und Befugnisse übertragen sind. Das Reglement und die Anhänge werden durch die Departementsvorsteherin / den Departementsvorsteher erlassen.
Informationsbestände des Hochbaudepartements
Gremien
Weitere Informationen
Kontakt
Hochbaudepartement
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8001 ZürichTelefon +41 44 412 11 11
Fax +41 44 212 15 24
Postadresse:
Postfach
8021 Zürich
8021 Zürich