Die Stadt fördert das professionelle Musikschaffen mit verschiedenen Massnahmen. Dazu gehören einerseits wiederkehrende Beiträge an Institutionen und Veranstaltungen im Bereich der aktuellen Musik. Andererseits vergibt die Stadt einmalige Förderbeiträge an Musiker*innen der freien Szene sowie an Veranstalter*innen von Konzerten und Festivals.
Anpassung Tourneebeitrag
Ab sofort soll bei der Eingabe von Tourneebeiträgen für jede auftretende Musiker*in pro Konzert ein Mindestbetrag von 500 Franken budgetiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Musiker*innen angemessene Honorare erhalten und gleichzeitig die Verzögerung der Honorarempfehlungen der Sonart etwas abgefedert wird. Ausserdem wurde der Höchstbeitrag für Tourneen auf 20 000 Franken angehoben. Für diese Massnahme wurde der freie Kredit um 300 000 Franken erhöht.
Werkjahre
Wir gratulieren unseren Werkjahrgewinner*innen Domi Chansorn, Gini Jungi und Shuyue Miao Zhao.
Eingabetermin
Der nächste Eingabetermin ist am 1. Februar 2025. An diesem könnt Ihr Euch unter anderem auch für das Auslandatelier-Stipendium in Berlin bewerben.
In dieser Übersicht sind die einmaligen Förderbeiträge aufgelistet. Dafür können Musikschaffende oder Veranstalter*innen von Konzerten und Festivals ein Gesuch einreichen. Die Kriterien der Gesucheingabe unterscheiden sich je nach Förderbeitrag. Sie sind auf den entsprechenden Seiten beschrieben:
Nebst den obenstehenden befristeten Förderbeiträgen vergibt die Stadt Zürich im Bereich Jazz/Rock/Pop jährlich drei kulturelle Auszeichnungen und organisiert die Stadtsommer-Konzertreihen.
Die Stadt bietet städtische Ateliers und Räume zur Vermietung an professionelle Kulturschaffende an. Ziel ist, den in der Stadt ansässigen Kulturschaffenden bezahlbare Arbeits- und Veranstaltungsräume zur Verfügung zu stellen.
Die Dienstabteilung Kultur zeichnet Zürcher Musikschaffende aus, die sich um die Qualität der lokalen Szene der aktuellen Musik besonders verdient gemacht haben.
Eine kulturelle Auszeichnung ist mit bis zu 48 000 Franken dotiert. Für eine kulturelle Auszeichnung kann kein Gesuch eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt im Berufungsverfahren auf Empfehlung der Fachkommission.