Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die KESB ordnet Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen an und prüft Rechtsgeschäfte, die für die Betroffenen von grosser Tragweite sind. Sie übt selber keine Betreuungsfunktionen aus, sondern überträgt diese an Beiständinnen und Beistände und überwacht deren Mandatsführung. Dabei verfolgt die KESB das Ziel, Selbstständigkeit und Integration der betroffenen Personen zu fördern.
Aktuell
Öffnungszeiten
Besuche nur nach telefonischer Vereinbarung
Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 08.30 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
Stadt Zürich
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich