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Konzeptförderung

stadt-zuerich.ch/konzeptfoerderung

Zentrales Element des neuen Fördersystems ist die Konzeptförderung. Mit dieser werden Tanz- und Theaterinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstler der freien Szene über mehrere Jahre aufgrund der von ihnen eingereichten Konzepte gefördert. Über die Konzeptförderung werden Förderbeiträge mit verschiedenen Laufzeiten gesprochen: für Institutionen 6 Jahre, für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler 2 oder 4 Jahre. Die eingereichten Konzepte werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Über die 6-jährigen Konzeptförderbeiträge entscheidet der Gemeinderat, über die 2- und 4-jährigen der Stadtrat.

Für dieses neue Instrument der Kulturförderung hat das Stimmvolk der Stadt Zürich am 29. November 2020 einen Rahmenkredit in der Höhe von jährlich 6,5 Millionen Franken gutgeheissen. Die Konzeptförderung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Datum werden die ersten Konzeptförderbeiträge ausbezahlt. Die Konzeptförderung ist vorerst befristet auf 12 Jahre (zwei Konzeptförderperioden). 

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Anna Bürgi, Ressorteiterin Tanz, 044 412 32 92

Michael Rüegg, Ressortleiter Theater, 044 412 31 34

Silke Slevogt, Assistenz Tanz und Theater, 044 412 32 94

Stadthausquai 17
8001 Zürich

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