Konzeptförderung
Zentrales Element des neuen Fördersystems ist die Konzeptförderung. Mit dieser werden Tanz- und Theaterinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstler der freien Szene über mehrere Jahre aufgrund der von ihnen eingereichten Konzepte gefördert. Über die Konzeptförderung werden Förderbeiträge mit verschiedenen Laufzeiten gesprochen: für Institutionen 6 Jahre, für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler 2 oder 4 Jahre. Die eingereichten Konzepte werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Über die 6-jährigen Konzeptförderbeiträge entscheidet der Gemeinderat, über die 2- und 4-jährigen der Stadtrat.
Für dieses neue Instrument der Kulturförderung hat das Stimmvolk der Stadt Zürich am 29. November 2020 einen Rahmenkredit in der Höhe von jährlich 6,5 Millionen Franken gutgeheissen. Die Konzeptförderung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Datum werden die ersten Konzeptförderbeiträge ausbezahlt. Die Konzeptförderung ist vorerst befristet auf 12 Jahre (zwei Konzeptförderperioden).
Aktuell
Der Stadtrat und der Gemeinderat haben über die erstmalige Vergabe entsprechender mehrjähriger Förderbeiträge beschlossen. Sie sollen ab 2024 an insgesamt 9 Institutionen sowie an 18 Gruppen und Einzelpersonen der Freien Szene gehen. Für die Konzeptförderung stehen pro Jahr insgesamt 6,5 Millionen Franken zur Verfügung.
- 13 Gesuche um 6-jährige Konzeptförderbeiträge
- 31 Gesuche um 4-jährige Konzeptförderbeiträge
- 25 Gesuche um 2-jährige Konzeptförderbeiträge
Auf den Eingabetermin 30. Juni 2022 gingen insgesamt 69 Gesuche ein, davon
Wir bedanken uns bei allen Gesuchsteller*innen für die Einreichung und die damit verbundene Arbeit.
Alle Gesuche um Konzeptförderbeiträge (KFB) wurden Anfang Juli 2022 formal überprüft. Auf ein Gesuch konnte die Stadt Zürich Kultur nicht eintreten, alle anderen Gesuche wurden der Jury Konzeptförderung Tanz und Theater zur inhaltlichen Beurteilung weitergeleitet. Vom 12. September bis zum 3. Oktober 2022 fanden die mündlichen Präsentationen im Stadthaus statt. Alle Gesuchstellenden wurden in diesem Zeitraum zu einem fakultativen, 45-minütigen Gespräch mit je drei Vertreter*innen der Jury eingeladen.
Im Anschluss an die Präsentationen nahm die Jury die inhaltliche Beurteilung anhand der eingereichten Konzepte und der mündlichen Präsentationen vor. Sie beurteilte die einzelnen Konzepte und nahm zusätzlich eine Betrachtung der gesamten Tanz- und Theaterlandschaft der Stadt Zürich vor. Bis Ende Dezember 2022 erstellte die Jury ein Gutachten als Empfehlung zuhanden des Stadtrats. Der Stadtrat entscheidet voraussichtich im April 2023 über die Vergabe der 2- und 4-jährigen KFB und unterbreitet seinen Antrag für die 6-jährigen KFB dem Gemeinderat. Dieser entscheidet voraussichtlich Ende Juni 2023 über die Vergabe der 6-jährigen KFB.
Ansprechpersonen
Michael Rüegg, Ressortleiter Theater, 044 412 31 34
Silke Slevogt, Assistenz Tanz und Theater, 044 412 32 94
Stadthausquai 17
8001 Zürich