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Neuerungen beim Ressortkredit Bildende Kunst

Ein Überblick über Änderungen für Gesuchsstellende

Ab Januar 2020 orientiert sich die Kulturförderung der Stadt Zürich und damit auch die Kunstförderung am neuen Kulturleitbild 2020–2023, das vom Stadtrat verabschiedet wird. Das Kulturleitbild ist die Grundlage auch für die Förderung durch den Ressortkredit.

Das Kulturleitbild kann hier aufgerufen werden.

An den bestehenden Förderarten, die im Lauf der Zeit entstanden sind, wird festgehalten. Sie wurden im Laufe der Jahre im Dialog mit der Kommission für Bildende Kunst und der freien Szene nach Möglichkeit an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die Umsetzung per 1. Januar 2020 erfolgt durch die Richtlinien für das Ressort Bildende Kunst, die Sie auf unserer Homepage finden.

Diese Richtlinien sind verbindlich. Bitte lesen Sie sie daher jeweils genau durch, bevor Sie ein Gesuch stellen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen frühzeitig anzurufen. Wenn Sie die Richtlinien nicht beachten, kann dies zum Ausschluss Ihres Gesuchs aus formalen Gründen führen. Wir empfehlen auch dringend, Gesuche nicht erst am letzten Tag der Eingabefrist einzureichen.

Nano Raum für Kunst: Dialoge in Wipkingen.

Hier nun die wesentlichsten Änderungen im Überblick:

1. Kunstvermittlungsprojekte (bisher: Projekte): wesentliche Veränderungen

Neuer Name, mehr Klarheit: Der Begriff «Projekte» hat in der Vergangenheit bei Gesuchsstellenden regelmässig zu Missverständnissen geführt. Weil wir grundsätzlich keine künstlerischen Einzelprojekte fördern können, wird die Gesuchsform in «Kunstvermittlungsprojekte» umbenannt. Ein «Kunstvermittlungsprojekt» soll die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst und deren Reflexion fördern.

Neu soll auch die Obergrenze für Kunstvermittlungsprojekte von derzeit Fr. 5000.– auf  Fr. 10 000.– angehoben werden, denn wir haben in den letzten Jahren eine Tendenz zu grösseren Vermittlungsprojekten beobachtet, so z.B. bei der Zwischennutzung von Räumen. Die bisherige Obergrenze für Vermittlungsprojekte wurde deshalb von der Kommission für zu tief befunden.

Wie bisher gibt es für «Kunstvermittlungsprojekte» zwei Vergabetermine pro Jahr.

Neu geschaffen wird ein zusätzlicher Spezialbeitrag für die Verbesserung der kulturellen Teilhabe (Schwerpunktthema in der Kulturförderung der Stadt Zürich). Pro Vergabetermin sollen künftig ein bis zwei der eingegebenen Projekte im Bereich der Kunstvermittlung, die unter dem Aspekt der kulturellen Teilhabe besonders innovativ und vielversprechend sind, auf Antrag der Kommission mit einem Zusatzbetrag gefördert werden. Dafür stehen pro Jahr maximal Fr. 10 000.– zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus der Auflösung des bisherigen Stipendiums für Kunstvermittlung.

2. Kunstraumbeitrag

Die Richtlinien für Kunstraumbeiträge werden grundlegend überarbeitet. Die bisher zum Teil unklare Abgrenzung zu subventionierten Institutionen (finanzrechtlich: wiederkehrende Beiträge), aber auch zu kommerziellen Kunstgalerien, wird deutlicher markiert.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

  • Jede Organisatorin, jeder Organisator kann künftig höchstens dreimal eine Förderung erhalten. Auch wer schon vor 2020 Kunstraumbeiträge von der Stadt Zürich erhalten hat, soll ab 2020 noch maximal dreimal berücksichtigt werden können. Hingegen soll es auch danach weiterhin möglich sein, sich für Kunstvermittlungsprojekte zu bewerben.
  • Bei Kunstverkäufen durch selbstorganisierte Kunsträume soll die Verkaufskommission für die Kunstraumbetreibenden maximal 20 % betragen. Damit sollen sich selbstorganisierte Kunsträume klar von Galerien unterscheiden.

  • Eine angemessene Honorierung von Kunstschaffenden, vor allem bei Auftritten (z.B. Performances), ist im Budget auszuweisen.

Kriterien: Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Kulturförderkriterien der Stadt Zürich (siehe Leitbild und Richtlinien). Bei der Beurteilung von Kunsträumen wird künftig, neben der inhaltlichen, künstlerischen und kuratorischen Qualität des Konzepts/Jahresprogramms, besonders auf folgende Aspekte Wert gelegt:

  • Deutsch als Hauptsprache für öffentliche Programmkommunikation und Veranstaltungen, weitere Sprachen sind zusätzlich möglich
  • gute öffentliche Zugänglichkeit, klar kommunizierte Öffnungszeiten

  • adäquate, am Prinzip Inklusion orientierte Vermittlungsarbeit

  • bisherige Aktivitäten des Kunstraums

  • mindestens 50 % der beteiligten Kunstschaffenden stammen aus Zürich

  • bei interdisziplinären Räumen ist der Kunstanteil klar ersichtlich und beträgt mindestens 50 %

Longtang: Denkraum für Kunst im Quartier.

3. Publikationskostenbeitrag (bisher: Druckkostenbeitrag)

Die Umbenennung soll der Tatsache Rechnung tragen, dass zunehmend digitale Publikations- und Vermittlungsformate entstehen. Diese sollen künftig ebenfalls unterstützt werden können.

Von der Förderung ausgeschlossen sind allerdings Blogs, individuelle Homepages von Kunstschaffenden, Zeitschriften/Serien, kunstwissenschaftliche Recherche- und Archivierungsprojekte.

4. Werk- und Atelierstipendien für Kunst

Die 2019 erstmals eingeführte Bewerbung mit Dossier und Projektentwurf hat sich bewährt und soll künftig weiterverfolgt werden.

Eine Anpassung des KünstlerInnenhonorars für alle Gesuchsstellenden, die in die 2. Runde gelangen und so ein Werk in der Ausstellung im Helmhaus zeigen können, ist vorgesehen (vorbehaltlich Umsetzbarkeit innerhalb des Budgets).

Die wegen der Aufhebung von Ateliers freigewordenen Mittel sollen sukzessive für Stipendien oder eine Anhebung der Stipendienbeträge zur Verfügung gestellt werden.

Raum*Station: Entdeckung neuer Kosmen.

5. Kunstankäufe

Kunstankäufe von noch lebenden Kunstschaffenden aus der Stadt Zürich oder mit klarem Bezug zur Stadt Zürich werden wie bisher ausschliesslich proaktiv auf Empfehlung der Kommission für Bildende Kunst getätigt. Der hierfür zur Verfügung stehende Kredit soll von Fr. 160 000.– auf Fr. 200 000.– pro Jahr angehoben werden (vorbehaltlich Budgetgenehmigung durch den Gemeinderat). Neuere Kunstankäufe sollen wie bisher in Abständen von einigen Jahren im Helmhaus vorgestellt werden.

Text: Barbara Basting
Fotos: Maria Bill/Nano Raum für Kunst //
Puppi Blakeson/Longtang/OmskSocialClub/DeadAir //
Helvetia Leal/Raum*Station/Christina Wüstenhagen und Wiebke Köplin

Informationen zu den Förderarten, Ausschreibungen und Richtlinien Bildende Kunst hier

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