Betreuung unbegleiteter Minderjähriger

Unbegleitete Minderjährige (Mineurs non accompagnés MNA) sind Kinder und Jugendliche bis zum achtzehnten Lebensjahr, die sich ausserhalb ihres Herkunftslandes befinden und nicht von einer erwachsenen Person betreut werden, der die Obhut des Kindes durch Gesetz oder Gewohnheit obliegt.
Seit den 1990er Jahren reisen vermehrt unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Krisenregionen des Südens und Ostens in die westlichen Länder, um dort ein Asylgesuch zu stellen.
Die Betreuung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher basiert auf den völkerrechtlichen Grundlagen der UNO Kinderrechtskonvention sowie auf den Richtlinien über allgemeine Grundsätze und Verfahren zur Behandlung asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger des UNHCR.
In der Schweiz sind im Art. 17 des Asylgesetzes (AsylG) die Verfahrensbestimmungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende festgelegt. Demnach nimmt eine Vertrauensperson ihre rechtlichen Interessen wahr.
Im Kanton Zürich übernimmt die Zentralstelle MNA des kantonalen Amtes für Jugend und Berufsberatung die Aufgabe der Rechtsvertretung (Beistandschaft) von minderjährigen Asylsuchenden.
Der Fachdienst MNA der AOZ gewährleistet gemeinsam mit dem MNA-Zentrum Lilienberg und der MNA-Aussenstelle Aubruggweg im Auftrag des Kantonalen Sozialamtes die Unterbringung und die sozialpädagogische Betreuung der Kinder und Jugendlichen.
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Sozialhilfe und Unterbringung