Der Bundesrat hat per Samstag, 12. Dezember 2020, neue Vorgaben im Bereich Sport und für Veranstaltungen erlassen. In allen Sportanlagen und Hallenbädern der Stadt Zürich gelten zusätzlich zu den bestehenden Regeln die neuen Vorgaben des Bundes:
- Sportanlagen und Hallenbäder sind von 19 Uhr bis 6 Uhr und sonntags geschlossen.
- Sportaktivitäten ohne Körperkontakt ab 16 Jahren sind nur in 5er-Gruppen erlaubt.
- Für Sportaktivitäten mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren bleiben die geltenden Regeln bestehen.
- Weiterhin sind Schutzkonzepte für Sportaktivitäten notwendig, die Schutzkonzepte müssen angepasst werden.
- Veranstaltungen sind grundsätzlich verboten.
- Sonderregeln gibt es für den Leistungssport und professionellen Spielbetrieb.
Als Folge der kantonalen Vorgaben für die Schulen werden per Samstag, 12. Dezember 2020, alle Sportanlagen auf Schularealen für die ausserschulische Nutzung von Vereinen geschlossen. Somit stehen alle Sporthallen und Schulschwimmanlagen ausschliesslich den Schulen zur Verfügung. Ausgenommen sind die Saalsporthalle sowie die Sporthallen Utogrund, Fronwald und Sihlhölzli, da sich diese nicht auf Schularealen befinden.
Detaillierte Informationen werden auf der Seite COVID-19 Informationen zum Sportbetrieb zusammengetragen. Weiterhin gilt Hände waschen, Maske tragen und Abstand halten.
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