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Stadtrat setzt beim Betrieb von Modellluftfahrzeugen auf Eigenverantwortung

Medienmitteilung

Modellluftfahrzeuge wie Modellhubschrauber, Multikopter und Modellflugzeuge erfreuen sich grosser Beliebtheit. Deshalb regelt der Stadtrat deren Betrieb neu und setzt vor allem auf die Eigenverantwortung der «Pilotinnen» und «Piloten». Das neue Reglement tritt per 1. April 2015 in Kraft.

25. Februar 2015

Motorlose oder mit Elektromotoren angetriebene Modellluftfahrzeuge dürfen momentan nur im Bereich unbebauter Areale eingesetzt werden. Der Einsatz mit Verbrennungsmotoren ist auf ein kleines Gebiet der Allmend beschränkt. So will es eine Verfügung des Polizeivorstandes aus dem Jahr 1983. Die technische Entwicklung, geänderte Rechtsgrundlagen und die grosse Beliebtheit von Modellluftfahrzeugen veranlassen den Stadtrat, deren Betrieb neu zu regeln. Die Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements wird aufgehoben.

Zuständig für die Sicherheit der Luftfahrt ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). In den vergangenen Jahren hat das BAZL diverse neue Sicherheitsregelungen zum Betrieb von Modellluftfahrzeugen erlassen. Dazu gehören beispielsweise die Haftpflichtversicherungspflicht oder das Verbot des Fliegens im Umkreis von Menschenansammlungen. Spielraum für Regelungen auf städtischer Ebene besteht daher kaum noch. Zentral ist deshalb für den Stadtrat die Eigenverantwortung der «Pilotinnen» und «Piloten», bei einem Modellflug die Sicherheit zu gewährleisten. Entsprechend verzichtet der Stadtrat grundsätzlich auf detaillierte Regelungen und verweist vor allem auf das höherrangige Recht.

Einzig der Betrieb von Modellluftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird geregelt, und zwar aus Gründen des Immissionsschutzes. Da die bisher vorgesehene Fläche im Bereich der Allmend III zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet ist, ist der Einsatz von Modellluftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor neu auf dem Gebiet Allmend I zwischen der Gfellstrasse, dem Eisvogelweg und dem Laubfroschweg gestattet. Während den Ruhezeiten dürfen solche Modellluftfahrzeuge nicht eingesetzt werden. Die Ruhezeit beginnt werktags ab 20 Uhr und dauert bis 7 Uhr. Über Mittag dauert die Ruhezeit von 12 bis 13 Uhr. Zur Ruhezeit gehören auch die öffentlichen Ruhetage, zu denen die Sonntage und Feiertage wie etwa Karfreitag oder der Weihnachtstag gehören.

Für den gewerblichen Einsatz von Modellluftfahrzeugen von öffentlichem Grund aus ist eine Bewilligung nötig. Zu denken ist beispielsweise an Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken, für die eine Bewilligung der Stadtpolizei erforderlich ist. Die allgemeine Medienberichterstattung ist ohne Bewilligung erlaubt.

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