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Strafverfahren wegen Ruhestörung beim Koch-Areal eingestellt

Medienmitteilung

In der Zeit von Juni 2015 bis Juli 2016 gingen aus der Nachbarschaft des Koch-Areals in Zürich im Kreis 9 wiederholt Klagen wegen Ruhestörung ein. Da die verantwortlichen Personen nicht ermittelt werden können, hat das Stadtrichteramt alle in diesem Zusammenhang eröffneten Strafverfahren eingestellt.

3. Februar 2017

Im Zeitraum vom 5. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 gingen bei der Stadtpolizei Zürich im Zusammenhang mit der seit 2013 durch im Einzelnen nicht näher bekannte Personen besetzten Liegenschaft im Kreis 9 mehrere Anzeigen von Anwohnerinnen und Anwohnern ein wegen wiederholter Ruhestörungen. Die Lärmbelästigungen wurden auf Musikdarbietungen, Personenauflauf, lärmige Arbeiten im Gebäudeinnern und auf dem Umschwung des Koch-Areals zurückgeführt. Da die Urhebenden des Lärms nicht eruiert werden können, hat das Stadtrichteramt die Verfahren eingestellt.

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