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10 weitere Strassenabschnitte mit Tempo 30

Medienmitteilung

Inzwischen sind 27 Umsignalisationen erfolgt

Im Rahmen der laufenden Strassenlärmsanierung nimmt die Dienstabteilung Verkehr Geschwindigkeitsreduktionen von 50 km/h auf 30 km/h vor. Per 30. September 2017 ist die schrittweise Umsetzung bei 27 Strassenabschnitten auf kommunalen Strassen vollzogen. Die Massnahme ist Teil des Programms «Stadtverkehr 2025».

29. September 2017

Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist ein Schritt zur Lärmsanierung gemäss Lärmschutzverordnung. Die Umsignalisationen sind möglich, da das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid den noch hängigen Rechtsmitteln gegen die Herabsetzung der Geschwindigkeit keine aufschiebende Wirkung gewährt hat. Die endgültigen Entscheide des Bundesgerichts sind noch ausstehend.

Nachdem in einem ersten Schritt auf 17 kommunalen Strassen die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt ist (vgl. Medienmitteilung vom 18. Juli 2017), konnte in der Zwischenzeit auf 10 weiteren Abschnitten Tempo 30 umgesetzt werden. Konkret betrifft das folgende Strassen oder Strassenabschnitte:

Kreis 2 

  • Kalchbühlstrasse
  • Widmerstrasse, Teilstück Albis- bis Kalchbühlstrasse

Kreis 6 

  • Nordstrasse, zwischen Stampfenbach- und Kornhausstrasse

Kreis 7

  • Hegibachstrasse, zwischen Hegibach- und Klusplatz

Kreis 8 

  • Hornbachstrasse, zwischen Seefeld- und Bellerivestrasse

Kreis 9

  • Flurstrasse, zwischen Freilager- und Rautistrasse
  • Freihofstrasse
  • Freilagerstrasse

Kreis 11

  • Köschenrütistrasse, zwischen Birchstrasse und Katzenbach
  • Zehntenhausstrasse

Zudem wurden die Tempo-30-Zonen «Studacker» und «Kalchbühl» zusammengelegt und um die Kalchbühlstrasse und die Widmerstrasse (Teilstück Albis- bis Kalchbühlstrasse) ergänzt.

Der Verkehr verursacht auf 230 Strassenkilometer auf dem Gebiet der Stadt Zürich Lärm, der über dem Immissionsgrenzwert liegt. Betroffen ist mehr als ein Drittel der Wohnbevölkerung. Die Lärmschutzverordnung verlangt, dass diese Strassen lärmmässig zu sanieren sind. Dafür ist die Stadt Zürich verantwortlich. Die Lärmschutzverordnung gibt vor, dass in erster Priorität Massnahmen an der Quelle – zum Beispiel Temporeduktionen – umzusetzen sind.

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