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Zweiter Bericht über die Entwicklung des Prostitutionsgewerbes

Medienmitteilung

In seinem zweiten Bericht über das Prostitutionsgewerbe befasst sich der Stadtrat mit den Entwicklungen in den Jahren 2015–2017. Im Bereich der Strassenprostitution und der Salonprostitution ist eine Stabilisierung erkennbar. Zudem bedeutet die vom Gemeinderat beschlossene Teilrevision der Prostitutionsgewerbeverordnung eine Liberalisierung zugunsten des Gewerbes.

19. Juli 2018

Mitte 2015 erstattete der Stadtrat erstmals Bericht über die Entwicklungen im Prostitutionsgewerbe mit der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung bis ins Jahr 2014 (GR Nr. 2015/151). Damals legte er seine Grundhaltung und Politik hinsichtlich des Prostitutionsgewerbes in der Stadt Zürich dar und stellte die Entwicklungen durch einen Blick in die Vergangenheit in einen grösseren Zusammenhang.

Im Rahmen der parlamentarischen Debatte vom 24. August 2016 hat der Gemeinderat den erwähnten ersten Bericht zur Kenntnis genommen und den Stadtrat zugleich beauftragt, unter Einbezug der Fachkommission Prostitutionsgewerbe mit Stichdatum 31. Dezember 2017 erneut Bericht zu erstatten. Diesem Auftrag kommt der Stadtrat mit seinem zweiten Bericht nach, der sich mit den Entwicklungen in den Jahren 2015–2017 befasst.

Wesentliche Entwicklungen

Insgesamt hat sich die Situation im Prostitutionsgewerbe in der Stadt Zürich beruhigt. Sowohl im Bereich der Strassenprostitution wie auch bei der Salonprostitution ist eine Stabilisierung erkennbar. Die Zahl der registrierten Kleinstsalons ist leicht zurückgegangen und es ist eine Verlagerung hin zu temporär bestehenden Betrieben feststellbar.

Am 1. Juli 2017 ist die vom Gemeinderat beschlossene Teilrevision der PGVO in Kraft getreten, die eine Liberalisierung zugunsten des Gewerbes bedeutet. Die Stadt Zürich verzichtet seither auf die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Strassenprostitution. Zudem sind Kleinstsalons mit bis zu zwei Zimmern – statt wie zuvor mit nur einer Räumlichkeit – von der Bewilligungspflicht der PGVO ausgenommen. Der Stadtrat erachtet es zum Schutz vor Abhängigkeit und Ausnützung der Prostituierten für grundsätzlich sinnvoll, wenn diese in Kleinstbetrieben möglichst selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten.

Der Gemeinderat hat den Stadtrat mit einer Änderung der Bau und Zonenordnung beauftragt: Das geltende baurechtliche Grundsatzverbot für das Sexgewerbe in Wohnzonen soll nicht mehr gelten für Salons, die als Kleinstsalons auch von der polizeilichen Bewilligungspflicht nach ausgenommen sind. Der Stadtrat wird die Vorlage dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten.

Ausblick

Die städtische Prostitutionspolitik wird weiterhin mit den Entwicklungen in diesem Gewerbe Schritt halten müssen. Der Stadtrat erachtet daher den Austausch der verschiedenen Perspektiven in der Fachkommission als wertvoll und will diesen weiter pflegen. Die verschiedenen und oft gegensätzlichen Ziele und Bedürfnisse sind dabei zu berücksichtigen: Schutz der Prostituierten, Sicherstellung der gesundheitlichen und sozialen Prävention unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorgaben, Begrenzung der negativen Auswirkungen für die Bevölkerung, Kriminalitätsbekämpfung, Wirtschaftsfreiheit, Gleichbehandlung und sinnvoller Einsatz der Ressourcen.