Global Navigation

Stadt und Kanton Zürich schliessen Vereinbarung über «Forensisches Institut Zürich»

Medienmitteilung

Stadt und Kanton Zürich errichten und betreiben unter dem Namen «Forensisches Institut Zürich» eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zürich. Zweck ist der Betrieb eines kriminaltechnisch-wissenschaftlichen Kompetenzzentrums mit nationaler und internationaler Ausstrahlung.

28. November 2018

Traditionell erfüllten auf dem Platz Zürich die Kantonspolizei mit ihrer Kriminaltechnischen Abteilung (KTA) und die Stadtpolizei Zürich mit ihrem Wissenschaftlichen Dienst (WD) kriminaltechnische Aufgaben für Polizei und Justiz. Mit dem Wissenschaftlichen Forschungsdienst (WFD) nahm die Stadtpolizei überdies Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr.

Im Kantonsrat wurden immer wieder Forderungen nach einer Zusammenlegung von KTA und WD/WFD erhoben, und auch im Gemeinderat der Stadt Zürich wurde eine intensivere Zusammenarbeit verlangt. Regierungsrat und Stadtrat waren sich einig, dass die entsprechenden Synergien gewonnen werden sollen. Auf den 1. März 2010 wurden die Kriminaltechnische Abteilung und der Wissenschaftliche Dienst / Wissenschaftliche Forschungsdienst unter dem Namen «Forensisches Institut Zürich» (FOR) organisatorisch zusammengelegt. Mit der Bildung dieses umfassenden forensischen Kompetenzzentrums wurden die Voraussetzungen geschaffen, um den beiden Korps der Kantonspolizei Zürich und der Stadtpolizei Zürich forensische Dienstleistungen auf hohem Niveau zu bieten, sowie eine national führende Stellung zu behaupten und auch international mithalten zu können.

Inhalt der Vereinbarung

Zurzeit fehlt dem Forensischen Institut Zürich noch die eigenständige Rechtspersönlichkeit. Kanton und Stadt Zürich haben nun eine Vereinbarung ausgehandelt, mit der sie in partnerschaftlicher Weise und unter gemeinsamer Trägerschaft eine öffentlich-rechtliche Anstalt errichten und betreiben wollen. Die Vereinbarung legt insbesondere die Aufgaben des Instituts fest und enthält Regelungen betreffend Organisation, Personal, Finanzen, Aufsicht, Haftung und Rechtspflege. Übergangsbestimmungen schaffen die Grundlage für die Übernahme des zivil angestellten Personals, die Weiterführung von Verträgen sowie die Übertragung von Mobilien, Guthaben und Schulden.

Weiteres Vorgehen

Der Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, kommt es also zu einer kommunalen Volksabstimmung. In einem zweiten Schritt wird der Regierungsrat die Vereinbarung und die notwendigen Gesetzesänderungen des Polizeiorganisationsgesetz (POG) und des Polizeigesetzes (PolG) dem Kantonsrat unterbreiten. Mit der Änderung des POG wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die neu zu schaffende öffentlich-rechtliche Anstalt für die Erbringung der forensischen Dienstleistungen zuständig wird. Die Änderung des Polizeigesetzes ist notwendig, um dem Forensischen Institut Zürich den Zugriff auf die polizeirelevanten Datenbearbeitungssysteme des Bundes, der Kantonspolizei und der kommunalen Polizeien sowie die Bearbeitung und Weitergabe dieser Daten zu ermöglichen.

Weitere Informationen