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Tempo 30 im Brunaugebiet

Medienmitteilung

Anwohnerinnen und Anwohner hatten eine Temporeduktion gefordert

Bei der Strassenlärmsanierung im Brunaugebiet sollte ursprünglich auf eine Temporeduktion verzichtet werden, weil sie auch den öffentlichen Verkehr trifft. Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner erhoben Einsprache und verlangten eine Temporeduktion. Der Stadtrat gibt ihnen Recht. Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements wird nun Tempo 30 anordnen.

15. Juli 2019

Die Lärmschutzverordnung des Bundes schreibt vor, dass Strassen, die den Lärmvorschriften nicht genügen, saniert werden müssen. Dabei sind in erster Linie Massnahmen an der Quelle zu ergreifen. Im Kreis 2 wurden die Brandschenke-, Brunau-, Mutschellen-, Rieter- und Waffenplatzstrasse zu einem Lärmschutzprojekt zusammengefasst.

Im Rahmen des Projekts hatte der damalige Sicherheitsvorsteher 2016 für einen Abschnitt der Brandschenkestrasse eine Reduktion der Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer angeordnet, bei den Strassen hingegen, die von beiden Buslinien 66 und 72 befahren werden, auf eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit verzichtet. Zweihundert Anwohnerinnen und Anwohner erhoben beim Stadtrat Einsprache und verlangten die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.

Bei der Neubeurteilung hat der Stadtrat nun beim Abwägen zwischen den Nachteilen für den öffentlichen Verkehr und den Vorteilen der Lärmentlastung und der höheren Verkehrssicherheit die Vorteile stärker gewichtet als im Jahr 2016: Im Brunaugebiet sind ausgesprochen viele Leute vom Strassenlärm betroffen, rund 3000 Anwohnerinnen und Anwohner. Tagsüber werden, wie die jüngsten Erhebungen zeigen, mit der Temporeduktion 26 Prozent und in der Nacht 33 Prozent der über dem Grenzwert belasteten Bevölkerung vor übermässigem Lärm geschützt. Dazu kommt, dass eine Temporeduktion die Unfallzahlen senken wird – das Gebiet weist derzeit hohe Unfallzahlen auf und einen engen Strassenraum, zudem wird es von Schulwegen durchquert.

Der Stadtrat hat sich bei seinem Entscheid auch an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung orientiert. Diese zeigt bisher klar, dass Temporeduktionen ein geeignetes Mittel sind, um die lärmgeplagte Bevölkerung zu entlasten. Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements wird nun auf den entsprechenden Strassenabschnitten eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verfügen.