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Stadtpolizei erhält bewaffneten Assistenzdienst Konsulatsschutz

Medienmitteilung

Per Ende 2019 wird sich die Armee vollständig aus der Konsulatsbewachung in der Stadt Zürich zurückziehen. Der Stadtrat schafft deshalb für die Stadtpolizei einen neuen, bewaffneten Assistenzdienst Konsulatsschutz. Dieser nimmt nebst dem Konsulatsschutz Unterstützungsaufgaben wahr, indem er beispielsweise Arrestantentransporte durchführt oder jüdische Einrichtungen bewacht.

21. März 2019

Bis ins Jahr 2016 stellte die Armee den Schutz der Konsulate und Niederlassungen sicher («Amba Centro»). Per 1. Januar 2017 hat sich die Armee auf Grund eines Bundesratsbeschlusses zum grössten Teil schweizweit aus diesem Auftrag zurückgezogen. Seit 2017 muss die Stadtpolizei den Objektschutz der Konsulate sowie die Bewachung des türkischen Generalkonsulats zu Nachtzeiten sicherstellen. Die Armee wird sich per Ende 2019 vollständig aus der Konsulatsbewachung in der Stadt Zürich zurückziehen. Demnach muss die Stadtpolizei Zürich ab Anfang 2020 für die vollständige Übernahme des Konsulatsschutzes eigenständig Leistungen im Umfang von 34 Vollzeitstellen erbringen. Ab 2020 trägt der Bund 90 Prozent dieser Personalkosten.

Neue Personalkategorie 

Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Stadtrat entschieden, bei der Stadtpolizei einen bewaffneten Assistenzdienst Konsulatsschutz (AKS) zu schaffen. Dabei handelt es sich um eine hauptsächlich mit dem Schutz der konsularischen Einrichtungen beauftragte, spezialisierte Organisationseinheit. 

Der AKS ist geplant mit insgesamt 54 Mitarbeitenden. Für die Zusatzaufgaben sollen 20 von 144 Stellen des PAD (Polizeilicher Assistenzdienst) in AKS-Stellen umgewandelt werden. Bei der Planung und Rekrutierung wird dem Frauenanteil besondere Beachtung geschenkt. Ziel ist es, dass der Frauenanteil in der Personalkategorie AKS 35 Prozent beträgt. Die Stellen im AKS werden deshalb verschiedene Arbeitszeitmodelle mit der Möglichkeit für Teilzeitarbeit anbieten. 

Die Stadtpolizei besteht momentan aus den Personalkategorien Polizist/Polizistin, Angehörige des PAD (Polizeilicher Assistenzdienst) und Zivilpersonal (inkl. Angehörige des KRV, Kontrolle Ruhender Verkehr). Die neue Personalkategorie AKS macht eine Anpassung der Verordnung über die Stadtpolizei (AS 551.120) notwendig. Diese Änderung tritt am 1. Juni 2019 in Kraft.

Haupt- und Zusatzaufgaben 

In den Städten Bern und Genf führte die mangelnde Aufgabenvielfalt bei den Assistenzdiensten zu hohen Fluktuationsraten. Mit einer Kombination von Haupt- und Unterstützungsaufgaben in beiden Korps konnte inzwischen eine stabile Personalkategorie geschaffen werden. Deshalb will die Stadtpolizei Zürich ebenfalls ein kombiniertes Modell aufbauen. Nebst dem Schutz der konsularischen Einrichtungen soll der AKS auch Unterstützungsleistungen zu Gunsten der anderen Abteilungen der Stadtpolizei erbringen (Arrestantentransporte nach Inbetriebnahme des Polizei- und Justizzentrums (PJZ), Betrieb Hafttrakt, Unterstützungsaufgaben für die Polizei wie Präsenz an Veranstaltungen, allgemeine Bewachungsaufgaben zum Beispiel zugunsten jüdischer Einrichtungen usw.). Bei diesen Unterstützungsaufgaben dürfen die Angehörigen der AKS selber keine polizeilichen Zwangsmassnahmen durchführen. 

Ausbildung 

Vorgesehen ist eine Ausbildungsdauer von siebeneinhalb Monaten, wobei auch die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung angeboten werden soll. Die Ausbildung der ersten Klasse AKS kann 2020 starten. Bis zur Einsatzbereitschaft der ersten Absolventinnen und Absolventen wird der Konsulatsschutz somit weiterhin durch voll ausgebildete Polizeiangehörige sichergestellt.

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