Global Navigation

Parkkartenverordnung wird überarbeitet

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragte dem Gemeinderat im Sommer 2020, eine neue Parkkartenverordnung zu erlassen. Nachdem am vergangenen Sonntag die Stimmberechtigten dem neuen kommunalen Richtplan zugestimmt haben, zieht der Stadtrat die Vorlage zurück und wird eine neue Fassung erarbeiten.

1. Dezember 2021

Mit Beschluss vom 9. Juli 2020 hat der Stadtrat dem Gemeinderat den Erlass einer totalrevidierten Verordnung über die Parkierungs- und Zufahrtsbewilligungen (Parkkartenverordnung, PKV) beantragt. Die gemeinderätliche Spezialkommission Sicherheitsdepartement/Verkehr (SK SID/V) befasst sich seit September 2020 mit dem Geschäft.

Inhalt der revidierten Parkkartenverordnung

Mit der neuen Parkkartenverordnung beabsichtigte der Stadtrat, eine Jahresbewilligung für Handwerkende und Servicebeauftragte mit erweitertem Geltungsbereich zu schaffen und damit die Motion (GR Nr. 2017/460) zu erfüllen. Umgesetzt werden sollte auch die Motion (GR Nr. 2018/4), mit der für den stationslosen Autoverleih Parkierungsbewilligungen gefordert wurden. Zudem beantragte der Stadtrat, dass das regelmässige Parkieren in der Nacht neu ebenfalls bewilligungs- und gebührenpflichtig werden sollte. Und schliesslich sollten die heute bestehenden, zahlreichen Bewilligungstypen gestrafft und eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Verkehrsrichtplan schafft neue Ausganglage

Inzwischen hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 2. Juli 2021 den neuen kommunalen Richtplan Verkehr beschlossen, und die Stimmberechtigten haben diesen in der Abstimmung vom 28. November 2021 gutgeheissen. Der Verkehrsrichtplan legt unter anderem fest, dass die Parkplätze der Blauen Zone reduziert werden sollen. Damit sollen Leerstände in privaten Parkierungsanlagen vermieden und die Strassenräume von parkierten Fahrzeugen entlastet werden. Parkplätze in der Blauen Zone sind künftig nur zur Verfügung zu stellen, sofern am Wohnort oder Geschäftssitz keine Möglichkeit besteht, privaten Parkraum zu nutzen.

Angesichts dieser neuen Ausgangslage zieht der Stadtrat die dem Gemeinderat beantragte Parkkartenverordnung zurück und wird eine entsprechend angepasste Vorlage erarbeiten, die sowohl die beiden Motionen als auch den neuen Verkehrsrichtplan berücksichtigt. 

Weitere Informationen