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Corona-Pandemie: Mehr Boulevardcaféplätze und Fortführung sowie Ergänzung von Gebührenerlassen für das Gewerbe

Medienmitteilung

Gastwirtschaftsbetriebe können von Juni bis Ende August 2021 die bewilligte Anzahl Boulevardcaféplätze kostenlos um maximal 30 Prozent erhöhen. Zudem werden die bisherigen Gebührenerlasse für das Gewerbe bis Ende Jahr gewährt. Die Kontrollgebühren für die Salonprostitution entfallen für das ganze Jahr 2021.

19. Mai 2021

Die seit Mai 2020 bestehende kostenlose Ausweitung der Boulevardflächen hilft Gastronominnen und Gastronomen, die Umsatzeinbussen aufgrund einzuhaltender Distanz- und Hygieneregeln tiefer zu halten. Im vergangenen Herbst hat der Stadtrat diese Massnahme bis Ende Oktober 2021 bewilligt, wobei eine Kapazitätsausweitung bisher nicht erlaubt war.

Mit einem Postulat (GR Nr. 2021/127) wurde der Stadtrat aufgefordert zu prüfen, wie er die Anzahl bewilligter Sitzplätze auf temporär ausgeweiteten Boulevardflächen für gastronomische Angebote situationsgerecht und pro Bewirtungsstätte um mindestens 30 Prozent bis 50 Prozent erhöhen kann. Der Stadtrat hat nun beschlossen, dass Gastwirtschaftsbetriebe ab 1. Juni 2021 die bewilligte Anzahl Boulevardcaféplätze kostenlos bis Ende August 2021 um maximal 30 Prozent erhöhen können. Die Voraussetzungen und Auflagen der Ausweitung der Boulevardcaféflächen sind einzuhalten. Bei der Planung der Boulevardbestuhlung ist dem Gesundheitsschutz mit den Corona-Massnahmen, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, dem Ruhebedürfnis der Anwohnenden und den Bedürfnissen der Passantinnen und Passanten Rechnung zu tragen. Die Gastwirtinnen und Gastwirte treffen die notwendigen Massnahmen insbesondere zum Schutz der Anwohnenden vor Lärm und anderen Immissionen. Bei berechtigten Klagen aus der Nachbarschaft sind die Zusatzplätze umgehend wieder zu entfernen.

Im vergangenen Januar hat der Stadtrat für das erste Halbjahr für die vom Gemeinderat explizit aufgelisteten gewerblichen Tätigkeiten einen Verzicht auf die Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Grunds zu gewerblichen Sonderzwecken sowie die Bewilligungs- und Kontrollgebühren beschlossen (STRB Nr. 66/2021). Darunter fallen beispielsweise Boulevardcafés, Taxibewilligungen, Verkaufsstände, Wartezonen, Märkte, Veranstaltungen, Gastwirtschaftspatente und Nachtcafés (Medienmitteilung vom 20. Januar 2021). Der Stadtrat verlängert den Gebührenverzicht nun bis Ende 2021. Zudem werden neu die Kontrollgebühren für die Salonprostitution vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 erlassen.

Die seit Herbst 2020 zugelassenen Witterungsschutzbauten und deren Beheizung sind noch bis zum 31. Mai 2021 bewilligungsfrei (STRB Nr. 320/2021). Dabei sind die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung sowie Sicherheitsaspekte weiterhin zu beachten (Medienmitteilung vom 21. Oktober 2020). 

Der Stadtrat beobachtet die nach wie vor sehr herausfordernde Situation vieler Branchen weiterhin genau. Die Stadt hat seit Beginn der Pandemie verschiedene wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen beschlossen, um die Massnahmen von Bund und Kanton zielgerichtet zu ergänzen (Informationen: stadt-zuerich.ch/coronavirus-wirtschaft). Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für die Unterstützung des lokalen Gewerbes.

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