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Ausländerinnen und Ausländer neu zur Polizeiausbildung zugelassen

Medienmitteilung

Für die Ausbildung zum bewaffneten Polizeidienst werden neu auch Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C zugelassen. Die Ausschreibung für die Polizeischule 2022 wird entsprechend angepasst.

19. Mai 2021

Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart betont seit Amtsantritt in ihrer Personalpolitik die Vorteile von Teams aus gemischten Bevölkerungsgruppen und hat entsprechend das sogenannte Diversity Management in der Strategie des Sicherheitsdepartments festgeschrieben. Nun hat sie in den vergangenen Monaten geprüft, ob Personen ohne Schweizer Bürgerrecht (mit der Niederlassungsbewilligung C), im bewaffneten Polizeidienst angestellt werden könnten. Die Polizei soll bürgernah sein und dazu gehört, dass sie ein Stück weit ein Abbild der Bevölkerung ist. In der Stadt Zürich hat ein Drittel der Bevölkerung keinen Schweizer Pass. Zudem nimmt die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen und anderen interkulturellen Kompetenzen in städtischen Korps zu. Beim polizeilichen Assistenzdienst und beim Konsulatsschutz werden schon heute Personen mit der Niederlassungsbewilliung C angestellt.

Mehr Bewerberinnen und Bewerber aus dem urbanen Umfeld

Die Abklärungen, auch bei anderen Polizeikorps, die auf das Schweizer Bürgerrecht für die Ausübung des Polizeiberufs verzichten, haben ergeben, dass eine Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern zur erhöhten Diversität beiträgt. Ferner könnte auch die Auswahl an guten Kandidierenden, die einen Bezug zur Stadt haben, vergrössert werden. Das Verständnis für verschiedene Bevölkerungsgruppen könnte innerhalb des Polizeikorps zudem erhöht werden. Hingegen würde eine fehlende Einbürgerung bei den Polizistinnen und Polizisten im Korps als fehlender Wille zur Integration gesehen werden.

Der Stadtrat hat das Anliegen einer Motion (GR Nr. 2019/346) geprüft und beschlossen, Aspirantinnen und Aspiranten mit der Niederlassungsbewilligung C zur Polizeiausbildung zuzulassen. Diese müssen sich aber im Laufe der zweijährigen Ausbildung vor der definitiven Anstellung einbürgern lassen. Kommt es während dieser Zeit nicht zu einer Einbürgerung, könnten die Personen bei einer Eignung im polizeilichen Assistenzdienst oder beim Konsulatsschutz angestellt werden.

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