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Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse

Medienmitteilung

Der Stadtrat gibt den Einsprecherinnen Recht, die auf der vierspurigen Achse Rosengarten-/Bucheggstrasse einen griffigen Lärmschutz verlangt hatten, und reduziert die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.

8. September 2021

Jeden Tag fahren durchschnittlich 55 000 Motorfahrzeuge durch die Rosengarten- und Bucheggstrasse. Die Achse führt mitten durch das dicht besiedelte Wohngebiet von Wipkingen und schneidet das Quartier in zwei Teile. Die Lärmbelastung ist ausserordentlich hoch, die Grenzwerte sind auch in der dritten Häuserreihe hinter der Strasse noch überschritten. Entlang dieser Achse leben rund 3000 Personen über dem Lärm-Immissionsgrenzwert, 1000 davon sogar über dem Alarmwert. Kanton und Stadt sind verpflichtet, Sanierungen vorzunehmen, wo die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung (LSV) überschritten werden. Dabei haben Massnahmen an der Quelle Priorität, also bei der Entstehung des Lärms auf der Strasse.

Anfang 2017 hatte der Stadtrat zahlreiche Lärmschutzprojekte öffentlich aufgelegt – auch eines betreffend die Achse Rosengarten-Bucheggstrasse. Für diesen Abschnitt waren allerdings keine Massnahmen zur Senkung der Lärmbelastung vorgesehen. Die Grenzwertüberschreitungen sollten mit sogenannten Sanierungserleichterungen angegangen werden, also mit Schallschutzfenstern. Gegen dieses Lärmschutzprojekt erhoben mehrere Anwohnerinnen Einsprache. Sie machten geltend, es sei möglich, die Lärmbelastung zu senken, und forderten unter anderem eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit.

Gutachten sagt: Kanalisierungsfunktion bleibt erhalten

In der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich das Projekt Rosengartentram und Rosengartentunnel abgelehnt. In der Folge liess die Stadt durch ein externes Ingenieurbüro ein technisches Verkehrsgutachten erarbeiten zur Machbarkeit und Verhältnismässigkeit von Tempo 30 vom Wipkingerplatz bis zum Bucheggtunnel und vom Bucheggtunnel bis zur Schaffhauserstrasse. Die Einführung von Tempo 30 würde gemäss diesem Gutachten zu einer deutlichen Lärmreduktion führen, vergleichbar mit einer Reduktion der Verkehrsmenge um 30 bis 50 Prozent. Zudem würde durch die Verkürzung der Bremswege die Sicherheit erhöht, kommt es doch heute zu relativ vielen Unfällen auf dieser Achse (400 in den letzten 5 Jahren). Die Fahrzeit für Autos würde sich gemäss Gutachten um höchstens 28 Sekunden auf die ganze Strecke verlängern. Das Gutachten zeigt des Weiteren: Die Rosengarten-/Bucheggstrasse würde ihre Kanalisierungsfunktion als kantonale Hauptverkehrsachse auch mit Tempo 30 erfüllen. Der Verkehr auf Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebietes wird nicht beeinflusst. Hingegen wären die Auswirkungen auf den Busverkehr negativ, da sich die ohnehin schon knappen Pufferzeiten an den Endhaltestellen weiter verringern würden. Es müsste geprüft werden, ob der Fahrplan der Buslinien 72 und 83 eine Anpassung braucht.

Vorteile für Gesundheit und Stadtentwicklung überwiegen

Wenn man auf Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme verzichten will, muss man nach heutiger Rechtsprechung aufzeigen, dass es Interessen gibt, die die Gesundheitsinteressen der Anwohnerinnen und Anwohner überwiegen. Solche überwiegenden Interessen sind an der Rosengartenstrasse nicht gegeben. Die gesundheitsschädigende Wirkung einer zu hohen Lärmbelastung ist vielmehr wissenschaftlich erwiesen, aus diesem Grund ist auch das Bundesgericht bei der Gewährung von Ausnahmen vom Lärmschutz an der Quelle restriktiv. Hinzu kommt, dass gemäss dem vom Gemeinderat verabschiedeten Richtplan im Gebiet der Rosengarten-/Bucheggstrasse künftig baulich verdichtet werden soll. Dies erhöht das Interesse, dass die Lärmbelastung in dem Gebiet im Vergleich zu heute gesenkt wird. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, den Einsprecherinnen bezüglich Einführung von Tempo 30 Recht zu geben und beauftragt die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, auf der Achse Rosengarten-/Bucheggstrasse Tempo 30 anzuordnen.

An seiner Sitzung vom 1. September 2021 hat der Stadtrat zudem zwei weitere Einsprachen gegen Lärmschutzprojekte behandelt. So beabsichtigt er in vergleichbarer Argumentation die Höchstgeschwindigkeit der Tobelhofstrasse im Kreis 7, auf dem Abschnitt Waldhausstrasse bis Bebauungsgrenze, auf 30 km/h zu reduzieren und in Schwamendingen auf der Ueberlandstrasse, Abschnitt Herzogenmühlestrasse bis Winterthurerstrasse, nachts zwischen 22 und 7 Uhr Tempo 30 festzusetzen, sofern die zu erstellenden technischen Verkehrsgutachten positiv ausfallen.

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