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Massnahmen zur Sicherheit von besonders gefährdeten Minderheiten

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich hat in den vergangenen Jahren die Massnahmen zur Sicherheit von besonders gefährdeten Minderheiten unterstützt. Bund und Kanton Zürich erhöhen nun ihre Finanzhilfe ab 2023 und unterstützen zusätzliche Massnahmen. Die Stadt Zürich beantragt dem Gemeinderat deshalb neue wiederkehrende Ausgaben von jährlich maximal 1 Million Franken.

31. August 2022

In den vergangenen Jahren wurden in Europa verschiedene terroristische Anschläge auf religiöse oder andere Minderheiten verübt. Gemäss Einschätzung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sind in der Schweiz insbesondere jüdische und muslimische Personen sowie deren Einrichtungen einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Ziele gewaltextremistischer oder terroristischer Aktionen zu werden. Vor diesem Hintergrund ersuchten die Betroffenen, namentlich die jüdischen Gemeinschaften, den Bund und die Kantone, den polizeilichen Schutz zu verstärken und sich an den stark gestiegenen Kosten für Sicherheitsmassnahmen beim Objekt- und Personenschutz zu beteiligen.

Bund und Kanton Zürich erhöhen Hilfe

Die Finanzhilfe des Bundes unterstützt höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten der Massnahmen. Die restlichen Mittel müssen von den Kantonen, Gemeinden und Dritten beigesteuert werden. Der Bundesrat beschloss am 13. April 2022, die verfügbaren Finanzhilfen ab 2023 auf insgesamt 2,5 Millionen Franken jährlich zu erhöhen. Ab 2028 soll der Beitrag zur Finanzhilfe wiederum auf 2 Millionen Franken jährlich gesenkt werden; bis dann sollten die meisten gefährdeten Einrichtungen über einen ausreichenden Sicherheitsstandard in baulicher und technischer Hinsicht erreicht haben. Auch der Kanton Zürich erhöht seine Finanzhilfe ab 2023 und finanziert wie der Bund zusätzlich die Unterstützung beispielsweise von Sicherheitskonzepten.

Höherer Beitrag der Stadt Zürich

Da der Bund und der Kanton Zürich ihre Finanzhilfe ab 2023 erhöhen, muss auch die Stadt Zürich mit einer wesentlichen Erhöhung ihrer Beiträge rechnen. Kanton und Standortgemeinden teilen sich die Kosten hälftig. Weil der Kanton Zürich höchstens 1 Million Franken an Unterstützungsgeldern leisten kann, beläuft sich der städtische Beitrag ebenfalls auf höchstens 1 Million Franken. Dies ist der Fall, wenn der kantonale Beitrag vollständig und ausschliesslich für Projekte in der Stadt Zürich ausgeschöpft würde. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Gemeinderat, neue wiederkehrende Ausgaben von jährlich maximal 1 Million Franken zu bewilligen.

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