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Corona-Pandemie: Stadtrat verlängert Unterstützung für das Gewerbe

Medienmitteilung

Die wirtschaftliche Situation für das Gewerbe in der Stadt Zürich bleibt wegen den Folgen der Corona-Pandemie angespannt. Deshalb verzichtet der Stadtrat auf die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes bis Ende 2022. Zudem können die Gastwirtschaftsbetriebe bis Ende Oktober 2022 die Boulevardcaféplätze kostenlos ausweiten und darauf die Anzahl Sitzplätze erhöhen.

9. März 2022

Mit Ausnahme der Schutzmaskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in den Gesundheitseinrichtungen hat der Bundesrat per 17. Februar 2022 die Covid-Schutzmassnahmen aufgehoben. Trotzdem dürfte es insbesondere für die Gastronomie und Eventbranche noch geraume Zeit dauern, bis sie sich von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie erholt haben. Zurzeit sind die Kundinnen- und Kundenfrequenzen beispielsweise wegen der eingeschränkten Reisetätigkeit der Touristinnen und Touristen nach wie vor reduziert. Viele Personen sind wegen der immer noch hohen Ansteckungszahlen vorsichtig, halten die Hygiene- und Vorsichtsmassnahmen eigenverantwortlich weiterhin ein und arbeiten teilweise immer noch im Homeoffice. Deshalb ist eine Unterstützung insbesondere des Gastgewerbes und der Veranstaltungsbranche weiterhin angebracht.

Nutzung des öffentlichen Grundes

Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Grundes zu gewerblichen Sonderzwecken sowie die Bewilligungs- und Kontrollgebühren wurden bis 31. März 2022 erlassen. Diese Massnahme wird nun bis Ende 2022 verlängert zum Beispiel für Boulevardcafés, Gastwirtschaftspatente und Nachtcafés, Taxistandplätze und -bewilligungen, Märkte und weitere Nutzungsarten. Der Gebührenerlass vom 1. April 2022 bis 31. Dezember 2022 führt bei der Stadtpolizei zu Mindererträgen von schätzungsweise rund 5 910 400 Franken.

Boulevardcafés

Da das Gastgewerbe nach wie vor stark von den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist, können Wirtinnen und Wirte bis Ende Oktober 2022 ihre Boulevardflächen unter den bisherigen Bedingungen weiterhin kostenlos ausweiten und die Zahl der Plätze um maximal 30 Prozent erhöhen. Diese Regelung gewährleistet Kontinuität, solange der «Leitfaden Boulevardgastronomie» in den kommenden Monaten überarbeitet wird. Dieser legt die Rahmenbedingungen für Boulevardcafés fest. Die Übergangsregelung bis Ende Oktober 2022 erfüllt zudem temporär auch die Forderungen der Petition «Mehr Wow für Zürich», die im letzten Herbst von verschiedenen, in der Gastronomie tätigen Verbänden eingereicht wurde.

Bei der Planung der Boulevardbestuhlung müssen Gastwirtinnen und Gastwirte dem Ruhebedürfnis der Anwohnenden und den Bedürfnissen der Passantinnen und Passanten Rechnung tragen. Bei berechtigten Klagen aus der Nachbarschaft hat die Stadtpolizei die betreffenden Gastwirtinnen und Gastwirte zu verpflichten, ihre Zusatzplätze und/oder -flächen umgehend zu entfernen.

Gastwirtschaftsbetriebe, die nach Ablauf der Übergangsregelung mit den Unterstützungsmassnahmen ab dem 1. November 2022 eine permanente Ausweitung der Boulevardflächen und/oder der Platzzahl möchten, müssen frühzeitig ein ordentliches Baugesuch beim Amt für Baubewilligungen einreichen, das öffentlich ausgeschrieben werden muss. Die Interessen Dritter bzw. der Nachbarschaft insbesondere wegen Lärm sind zu berücksichtigen.

Ab 1. April 2022 entfällt die Möglichkeit für Gastronomiebetriebe, Museen und Theater, bewilligungsfreie Witterungsschutzbauten aufzustellen und Heizeinrichtungen mit erneuerbaren Energieträgern auf Flächen der Aussengastronomie und bei Witterungsschutzbauten zu betreiben.

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