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Park- und Zufahrtsbewilligungen: Neues Verfahren, mehr Zahlungsmöglichkeiten

Die Dienstabteilung Verkehr gestaltet ab sofort den Bezug von Parkkarten kundenfreundlicher. Neu erhalten die Kunden zuerst eine Rechnung. Diese kann auf mehr Arten als bisher beglichen werden. Nach dem Zahlungseingang wird die Bewilligung zugestellt. Als weitere Neuerung hat die Bewilligungsstelle ab 1. Dezember 2004 erweiterte Öffnungszeiten.

Eine neues EDV-System macht es möglich: Auf vielseitigen Wunsch der Kunden wird das Verfahren zum Bezug von Park- und Zufahrtsbewilligungen geändert. Die Kunden erhalten nun zuerst eine Rechnung. Nach erfolgtem Zahlungseingang stellt die Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr die Bewilligung innert sieben Arbeitstagen direkt den Kundinnen und Kunden mit A-Post zu.

Die neue Praxis kommt dem zunehmenden Bedürfnis entgegen, die Bewilligungen nicht mehr bar am Postschalter bezahlen zu müssen, sondern einen Zahlungsweg eigener Wahl zu nutzen. Die Kunden können die Rechnung für die Bewilligung in Zukunft wie gewohnt am Postschalter einzahlen, aber auch bequem via Internet-Banking oder über Zahlungsaufträge an Bank/Post. Wer es eilig hat, kann bei der Bewilligungsstelle mit EC-Karte, Postcard oder Kreditkarte bezahlen. Überdies akzeptiert die Bewilligungsstelle auch telefonische Kreditkartenzahlungen.

Im Zuge dieser Praxisänderung hat die Dienstabteilung auch das Layout der Parkkarten aufgefrischt und modernisiert.

Die neu in Kraft tretenden Änderungen beziehen sich aber nur auf das Ausstellungsverfahren. Die Auflagen und Bedingungen zum Erhalt einer Parkkarte bleiben unverändert.

Als zusätzlicher Kundenservice ist die Bewilligungsstelle neu viermal wöchentlich über Mittag geöffnet! Die neuen Öffnungszeiten ab 1. Dezember: Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 16.00 Uhr durchgehend; Freitag, 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr.

                                                                            16. November 2004

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