Global Navigation

Erste neue Begegnungszone eingeweiht, zahlreiche weitere folgen

Stadträtin Esther Maurer hat heute im Blüemliquartier erstmals eine Begegnungszone eingeweiht, die auf Initiative von Anwohnenden zurückzuführen ist. Zudem konnte die Polizeivorsteherin bekannt geben, dass die Stadt Zürich in absehbarer Zukunft bis zu 30 weitere Begegnungszonen einrichtet.

«Eine Begegnungszone bringt mehr Lebensqualität und Verkehrssicherheit für alle ins Quartier», so Polizeivorsteherin Esther Maurer heute anlässlich der Einweihung der Begegnungszone Blüemliquartier (beim Freibad Letzi). Speziell an dieser Begegnungszone ist, dass die Stadt Zürich erstmals eine Begegnungszone umgesetzt hat, die auf Initiative der Bevölkerung zurück geht.

Seit der Umbenennung der ehemaligen Wohnstrassen in Begegnungszonen im Oktober 2001 richtete die Stadt Zürich keine neuen Begegnungszonen ein. Dies deshalb, weil die Fachleute der Dienstabteilung Verkehr und des Tiefbauamtes erst Richtlinien für die neuen Begegnungszonen erarbeiten und die Erfahrung aus den bestehenden Zonen in die neuen Projekte einfliessen lassen mussten.

Mit der Umsetzung der Begegnungszone Blüemliquartier machte die Stadt Zürich einen Anfang, weitere Begegnungszonen folgen. Rund 20 Begehren aus der Bevölkerung sind bei der Dienstabteilung Verkehr eingegangen, weitere sind angekündigt. Hinzu kommen 10 verwaltungsinterne Anträge. Demnächst erfolgt die Ausschreibung und später die Signalisation der fünf Begegnungszonen Kleinalbis, Seminar, Stüssistrasse, Grünmatt/Baumhalden und Rigiplatz. Für die Umsetzung weiterer Begegnungszone laufen die Vorarbeiten.

In einer Begegnungszone wird das Miteinander der Mobilitätsteilnehmenden auf eine neue partnerschaftliche Basis gestellt. Gegenseitige Rücksichtnahme und Eigenverantwortung sind die Grundlagen für das Funktionieren einer Begegnungszone. Für alle Fahrzeuge und fahrzeugähnliche Geräte gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Fussgängerinnen und Fussgänger geniessen zwar den Vortritt, sie dürfen die fahrenden Fahrzeuge jedoch nicht behindern.

                                                                            4. November 2005

Weitere Informationen