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Fussgängerzonen neu auch in der «Altstadt rechts der Limmat»

Nachdem bereits im August 2006 die «Altstadt links der Limmat» als Fussgängerzone ausgestaltet werden konnte, werden die Fahrverbotszonen in der «Altstadt rechts der Limmat»* neu zu Fussgängerzonen. Somit gelten in beiden Teilen der Altstadt einheitliche Regeln. Die Dienstabteilung Verkehr wird die Umsignalisation voraussichtlich ab dem 2. Februar 2009 vornehmen.
 
Die wesentlichste Änderung erfolgt bei der Vortrittsregelung: Neu haben Zufussgehende gegenüber in den Fussgängerzonen ausnahmsweise zugelassenen Fahrzeugen den Vortritt. Zudem dürfen die in den Fussgängerzonen verkehrenden Fahrzeuge höchstens Schritttempo fahren. Dies gilt auch für Velos. 

Fahrten in die Fussgängerzonen sind von 5.00 bis 12.00 Uhr zum Güterumschlag sowie zum Ein- und Aussteigenlassen zulässig. Rund um die Uhr können Hotellogiergäste zwecks Gepäcktransport, Taxis auf Bestellung, Velos auf den signalisierten Velorouten, Inhaberinnen und Inhaber von Zufahrts- oder Tagesbewilligungen zufahren. Die Voraussetzungen zum Bezug von Zufahrtsbewilligungen für Anwohnende und Gewerbetreibende bleiben unverändert. 

Die Dienstabteilung Verkehr ist überzeugt, dass die Vereinheitlichung der Verkehrsregimes in der Altstadt rechts und links der Limmat zur Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität beiträgt.  

* Gebiet innerhalb der Perimeter Limmatquai, Mühlegasse, Zähringerplatz, Predigerplatz, Seilergraben, Hirschengraben, Rämistrasse, Waldmannstrasse, Oberdorfstrasse, Rämistrasse und Limmatquai, Zähringerstrasse und Mühlegasse.

                                            Zürich, 29. Januar 2009

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