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Keine bedienten Barrieren mehr bei den Zufahrten in (Nacht-)Fahrverbots- und Fussgängerzonen

Stadt spart rund eine Million Franken pro Jahr

Barriere in der Zürcher Altstadt

In einem sechs Monate dauernden Verkehrsversuch wurde geprüft, ob die bedienten Barrieren zur Durchsetzung der (Nacht-)Fahrverbote verhältnismässig sind. Nach Auswertung der Ergebnisse hat die Stadt Zürich entschieden, zukünftig auf den Betrieb von Barrieren zu verzichten und somit Kosten von jährlich rund einer Million Franken einzusparen.

In der Stadt Zürich dienen über siebzig Barrieren oder ähnliche Absperrungen wie Pfosten und Scherengitter im Strassenraum dazu, Verkehrsanordnungen wie zum Beispiel (Nacht-) Fahrverbote durchzusetzen. Rund die Hälfte dieser Barrieren wird täglich durch einen privaten Sicherheitsdienstleister am Abend geschlossen und am Folgetag geöffnet, einige sind permanent bewacht, damit Zufahrtsberechtigte Einlass erhalten. Jährlich fallen Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Barrieren in der Höhe von über einer Million Franken an. Um die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit dieser Ausgaben zu überprüfen, führte die Dienstabteilung Verkehr im Auftrag des Polizeivorstehers einen halbjährigen Versuch durch.

Der Versuch zeigte auf, dass nach Ausserbetriebnahme der Barrieren an den einzelnen Standorten erwartungsgemäss mehr Verkehr festzustellen war, der auf unerlaubte Zufahrten – vor allem während den Wochenend-Nächten – zurückzuführen ist. Die Stadt beurteilt den entstandenen Mehrverkehr zwar als unerfreulich, jedoch in absoluten Zahlen als moderat. Sie hält den bisherigen Barrierenbetrieb als Durchsetzungsmassnahme bei (Nacht-) Fahrverboten in Anbetracht des festgestellten Ausmasses der Missachtungen und der finanziellen Aufwendungen für unverhältnismässig.

In folgenden Gebieten bleiben die jeweiligen (Nacht-) Fahrverbote unverändert bestehen, doch werden zukünftig keine Barrieren beziehungsweise Bewachungsdienste zur Durchsetzung mehr eingesetzt:

  • Nachtfahrverbot Langstrasse Ost/West (sogenanntes «Frühlingserwachen»)

  • Nachtfahrverbot Innerer Kreis 5

  • Nachtfahrverbot Altstadt rechts der Limmat

  • Nachtfahrverbot Oetenbachgasse

  • Himmeribrücke

Damit die unverändert geltenden Verkehrsregimes ihre Wirkung entfalten, erfolgen flankierende Massnahmen. So überprüft die Dienstabteilung Verkehr die Signalisationen in Bezug auf Grösse, Sichtbarkeit und Verständlichkeit. Zudem wird die Stadtpolizei Zürich in erster Linie in den Ausgangsgebieten in den Kreisen 1, 4 und 5 in den nächsten Wochen die Kontrolltätigkeit erhöhen.

Im Gebiet «Nachtfahrverbot Strichzone Niederdorf» werden – nebst dem Wegfall der Barrieren und des Bewachungsdiensts – die Fahrverbotszeiten an die seit 1. Oktober 2015 geltenden Strassenstrichzeiten angepasst (22.00 bis 2.00 Uhr).

Mit der Aufhebung des Strassenstrichs rund um den Sihlquai wird das «Nachtfahrverbot Kreis 5», das ursprünglich als Schutz vor dem Freierverkehr eingeführt wurde, hinfällig. Es wird gänzlich aufgehoben.

Unterschiedliche Beurteilung durch Anwohnende

Nebst der Verkehrsanalyse, die ein unabhängiges Planungsbüro vorgenommen hat, führte die Sozialforschungsstelle der Universität Zürich im Auftrag der Dienstabteilung Verkehr in den Kreisen 1, 4 und 5 auch eine Anwohnendenbefragung durch. Die Veränderungen durch die Ausserbetriebnahme der Barrieren wurden in den verschiedenen Kreisen unterschiedlich beurteilt: Im Kreis 4 wurde die nächtliche Situation bereits mit den Barrieren als kritisch beurteilt. Der Wegfall der Barrieren hat diese Situation jedoch noch leicht akzentuiert. Im Kreis 1 empfanden die Anwohnenden die ursprüngliche Situation als nicht so schlecht wie im Kreis 4, sie stufen die Veränderungen seit Wegfall der Barrieren jedoch als augenfälliger ein. Im Kreis 5 werden die Veränderungen am wenigsten stark wahrgenommen.

                                                                                                   Zürich, 1. April 2016 

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