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Automatische Zufahrtskontrolle zur Durchsetzung des Nachtfahrverbots im Test

Gerät erfasst einfahrende Fahrzeuge an wechselnden Standorten

Die Stadtpolizei und die Dienstabteilung Verkehr testen ab 22. Juni bis Ende Herbst 2017 eine automatische Zufahrtskontrolle zum Nachtfahrverbotsgebiet westlich der Langstrasse.

Die Stadtpolizei und die Dienstabteilung Verkehr testen ab 22. Juni bis Ende Herbst 2017 eine automatische Zufahrtskontrolle zum Nachtfahrverbotsgebiet westlich der Langstrasse. Das System erfasst das Nummernschild und prüft, ob eine Zufahrtsbewilligung vorliegt. Wer unberechtigterweise ins Gebiet einfährt, wird gebüsst.

Bis im Sommer 2015 betrieb die Stadt Zürich über 70 Barrieren zur Durchsetzung von Verkehrsanordnungen wie zum Beispiel (Nacht-)Fahrverbote. Rund die Hälfte dieser Barrieren wurde täglich durch einen privaten Sicherheitsdienstleister am Abend geschlossen und am Folgetag geöffnet. Einige waren permanent bewacht, damit Zufahrtsberechtigte Einlass erhielten. Die jährlichen Kosten für Betrieb und Unterhalt beliefen sich auf über 1 Million Franken. Ein Verkehrsversuch zeigte, dass der kostenintensive Betrieb dieser Barrieren aus Sicht der Stadt unverhältnismässig ist. Aus einem Teil der betroffenen Quartiere erhielt die Dienstabteilung Verkehr Rückmeldungen, dass sich die Situation für die Quartierbevölkerung verschlechtert habe.

In einer ersten Phase nach der Ausserbetriebnahme der bedienten Barrieren fanden in den Nachtfahrverbotsgebieten vermehrt Polizeikontrollen statt. Diese Kontrollen sind jedoch personalintensiv. Aufgrund dieser Tatsache sowie aufgrund der Forderungen aus den Quartieren suchten die Stadtpolizei und die Dienstabteilung Verkehr nach einer alternativen Lösung.

Eine Anlage, wechselnder Standort

Für den Versuch wurde das Nachtfahrverbotsgebiet westlich der Langstrasse (begrenzt durch die Lang-, Schönegg-, Feld- und Hohlstrasse) ausgewählt. Die Quartiervertreterinnen und Quartiervertreter wurden in die Versuchsplanung einbezogen und stehen dem Vorhaben positiv gegenüber. Der Test, welcher vom Datenschutzbeauftragten überprüft wurde und die Datenschutzanforderungen erfüllt, startet am 22. Juni 2017. Die neue Anlage ist vor Ort durch einen entsprechenden Hinweis als Kontrollsystem erkennbar. In der Versuchsphase steht ein Gerät zur Verfügung, das an zwei wechselnden Standorten bei den Zufahrten ins Nachtfahrverbotsgebiet zum Einsatz kommt. Das System der automatischen Zufahrtskontrolle erfasst die Nummernschilder der zufahrenden Fahrzeuge. Es erfolgt ein Abgleich der Nummernschilder mit der Datenbank der Zufahrtsbewilligungen. Unberechtigt zufahrende Fahrzeuge werden vom System erkannt und deren Halter durch die Stadtpolizei gebüsst. Bewährt sich das Konzept, wird der spätere Ausbau geprüft. Der Versuch wird durch ein Monitoring begleitet, das die Anzahl Zufahrten vor und während der Versuchsdauer untersucht und damit die Wirksamkeit des Systems überprüft. Die Kosten für den Versuch belaufen sich auf rund 80 000 Franken.

                                                                                                 Zürich, 20. Juni 2017

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