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Erste Gebührenerhöhung seit 23 Jahren bei den Parkplätzen

Das Parkieren in den Hochtarifzonen kostet mehr, Bedienzeiten werden vereinheitlicht

Sicherheitsvorsteher Richard Wolff informierte heute, dass ab dem 1. April 2017 das Parkieren auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in den Hochtarifzonen mehr kostet. Damit wird die am 25. September 2016 von den Stimmberechtigten beschlossene Gebührenerhöhung umgesetzt. Zudem wird die Hochtarifzone erweitert, die Bedienzeiten werden vereinheitlicht und der Euro-Kurs wird bei den Parkuhren angepasst.

Am 1. April 2017 wird die von den Stimmberechtigten gutgeheissene Erhöhung der Parkgebühren in den Hochtarifzonen umgesetzt. «Wir erhöhen erstmals seit 23 Jahren die Parkgebühren», sagte Sicherheitsvorsteher Richard Wolff anlässlich einer Medienkonferenz. Nebst einem drohenden Defizit im städtischen Rechnungskreis «Parkgebühren» war unter anderem eine im Gemeinderat eingereichte Motion, die eine Erhöhung der Parkgebühren verlangt hatte, der Auslöser für diese Änderung. Mit dieser Massnahme soll eine Lenkungswirkung erzielt und das Umsteigen auf andere Verkehrsmittel gefördert werden. Im letzten Herbst haben sich die Stimmberechtigten für diese Gebührenerhöhung ausgesprochen.

Neue Hochtarifzone «Zürich-West»

 Die Vorlage beinhaltete eine Gebührenerhöhung in den bestehenden Hochtarifzonen «Innenstadt» und «Oerlikon» sowie die Schaffung einer neuen Hochtarifzone «Zürich-West». Dabei handelt es sich um das Ausgeh-Zentrum zwischen dem Escher-Wyss-Platz und dem Bahnhof Hardbrücke.

In den Niedertarifzonen erfolgt keine Tarifänderung. Mit den neuen Gebühren in den Hochta-rifzonen findet eine Annäherung an die Tarife der Parkhäuser statt, wobei das Parkieren in Letzteren noch immer teurer ist. In den Hochtarifzonen betragen die Parkgebühren neu:

½ Stunde Fr. 1.– (bisher Fr. –.50)

1 Stunde Fr. 3.– (bisher Fr. 2.–)

2 Stunden Fr. 7.50 (bisher Fr. 5.–)

3 Stunden Fr. 9.50 (bisher Fr. 8.–)

4 Stunden Fr. 11.50 (bisher Fr. 11.–)

 

Vereinheitlichung der Bedienzeiten

Sicherheitsvorsteher Richard Wolff hat sich im Zuge der Behandlung der Vorlage zudem bereit erklärt, die Bedienzeiten der gebührenpflichtigen Parkplätze anzupassen. Es erfolgt eine Vereinheitlichung. Neu müssen die Autofahrenden die Parkuhren in den Hoch- und Niedertarifgebieten von Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr bedienen. Bisher gab es zeitliche Unterschiede zwischen den Tarifzonen. Insgesamt erfolgt jedoch eine Verkürzung der Bedienzeiten.

Im neuen Hochtarifgebiet «Zürich-West» gilt als Ausnahme die Gebührenpflicht von Montag bis Mittwoch jeweils von 9 bis 20 Uhr und von Donnerstag, 9 Uhr, bis Sonntag, 9 Uhr, durchgehend. Bei Örtlichkeiten, bei denen bereits heute längere Bedienzeiten gelten, bleiben diese unverändert (z.B. Theater 11).

Euro-Wechselkurs neu 1:1

Aufgrund der vorzunehmenden Anpassungen an den rund 1100 Parkuhren wird die Dienstabteilung Verkehr auch den Euro-Kurs aktualisieren. Der Euro-Franken-Wechselkurs wird auf 1:1 fixiert, nachdem er bisher bei 1:1.25 gelegen hatte. Bislang konnten diejenigen Automobilisten von leicht besseren Konditionen profitieren, die die Parkuhr mit Euro bedienten. Der Euro-Anteil liegt derzeit bei rund 1,5 Prozent des Gesamtumsatzes.

Ab 3. April 2017 werden die Parkuhren auf dem Stadtgebiet umprogrammiert. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich sechs bis acht Wochen. Pro Parkuhr ist mit einem Zeitaufwand von dreissig Minuten zu rechnen.

Alternative Zahlungsmittel in Planung

Wegen der Parkgebührenerhöhung in den Hochtarifzonen müssen die Automobilisten gerade bei längerer Parkdauer mehr Münzen einwerfen – ausser sie bezahlen die Gebühren mit der «ParkCreditCard». Um den Parkierenden das Mitführen eines grösseren Münzbetrags zu ersparen, hat der Sicherheitsvorsteher die Dienstabteilung Verkehr beauftragt, alternative Zahlungsmöglichkeiten zu prüfen. Im Vordergrund stehen Lösungen via Smartphone wie sie andernorts schon verwendet werden. Die technischen und rechtlichen Abklärungen sind im Gange.

                                                                                           Zürich, 29. März 2017

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