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Mehr Platz für Velos von regelmässigen Velopendlerinnen und -pendlern

Neues Parkregime auf der Hardbrücke als Beitrag zur Veloförderung

Neu dürfen Velos nur noch während 48 Stunden in den Velostationen auf der Hardbrücke abgestellt werden.

Die Dienstabteilung Verkehr führt bei den Veloabstellplätzen auf der Hardbrücke ein neues Verkehrsregime für Velos ein. Die Neuerung kommt regelmässigen Benutzenden zugute. Mit einer Parkzeitbeschränkung von 48 Stunden wird die Verfügbarkeit der Abstellplätze erhöht. Zudem ist ab 7. Dezember 2017 das Abstellen von Velos auf dem gesamten Fussweg auf der Brücke und im Haltestellenbereich untersagt.

Schon seit einigen Jahren ist die Nachfrage nach Veloabstellplätzen auf der Hardbrücke sehr gross. Diese übersteigt nicht selten das Angebot. Die Konsequenz sind übervolle Abstellanlagen sowie entlang dem Brückengeländer oder im Gehweg- und Haltestellenbereich abgestellte Velos. Mit dem Umbau der ÖV-Haltestellen und der Inbetriebnahme der Tramverbindung Hardbrücke hätte sich die Situation nicht verbessert – im Gegenteil. Durch im Aufenthalts-, Ein- und Ausstiegsbereich abgestellte Velos wäre es zu gefährlichen Engstellen und Behinderungen gekommen.

Mit einer Parkzeitbeschränkung von maximal 48 Stunden in den Velo-Abstellanlagen auf der Hardbrücke und einem Parkverbot auf den Fusswegen entlang der Brücke und im Haltestellenbereich wird eine Verbesserung der Situation erreicht. Einerseits wird dank dieser Massnahme die Fluktuationsrate der abgestellten Velos erhöht. Die begehrten Plätze sind denjenigen Personen vorbehalten, die das Velo regelmässig nutzen. Veloabstellplätze und insbesondere deren Verfügbarkeit sind ein wichtiges Element der Veloförderung. Andererseits wird der Wildparkierung von Velos, welche zu Gefährdungen und Behinderungen führen könnte, Einhalt geboten. Als Zusatzangebot stehen spätestens im Frühling unter der Brücke zusätzliche Abstellmöglichkeiten zur Verfügung. Dort ist eine Parkierung während 30 Tagen erlaubt.

Das neue Regime für Velos wird deutlich signalisiert und markiert. Für die Durchsetzung zeichnen sich die Stadtpolizei Zürich sowie Entsorgung- und Recycling Zürich verantwortlich. Es erfolgt ein Monitoring, um die Wirkung zu überprüfen und allfällige notwendige Anpassungen vornehmen zu können. Vorschriftswidrig abgestellte Velos werden abtransportiert. In anderen Städte wie Luzern oder Winterthur, die ebenfalls Parkzeitbeschränkungen kennen, wurden gute Erfahrungen gemacht. Um den Benutzenden der Velo-Abstellplätze die Änderungen zu kommunizieren, weisen in der Anfangsphase zusätzliche Plakate auf die Neuerungen hin und es werden Flyer an den Velos angebracht.

                                                                                                Zürich, 6. Dezember 2017

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