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Nachtfahrverbotszone «Zollstrasse» ab 1. Juni 2022

Ab Mittwoch, 1. Juni 2022, gilt in der Zone rund um die Zollstrasse zwischen 22.00 und 3.00 Uhr ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder.

Ab Mittwoch, 1. Juni 2022, gilt in der Zone rund um die Zollstrasse zwischen 22.00 und 3.00 Uhr ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder. Die Zufahrt ist nur noch mit einer Bewilligung erlaubt.

Ab 1. Juni 2022 dürfen unter anderem nur noch Anwohnende, Gewerbetreibende sowie Mieterinnen und Mieter von Parkplätzen zwischen 22.00 und 3.00 Uhr in die Nachtfahrverbotszone zufahren. Sie benötigen dafür eine Zufahrtsbewilligung, die sie für 30 Franken pro Kalenderjahr unter stadt-zuerich.ch/nachtfahrverbot-zollstrasse bestellen oder bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr beziehen können.

Die Nachtfahrverbotszone umfasst folgende Strassenzüge:

  • Ackerstrasse, Teilstück Limmat-/Zollstrasse 
  • Fierzgasse
  • Hafnerstrasse, Teilstück Zoll-/Limmatstrasse 
  • Heinrichstrasse, Teilstück Lang-/Ackerstrasse 
  • Johannesgasse
  • Josefstrasse, Teilstück Lang-/Zollstrasse 
  • Klingenstrasse
  • Konradstrasse 
  • Marstallweg 
  • Mattengasse 
  • Neugasse, Teilstück Zoll-/Langstrasse 
  • Radgasse 
  • Reishauerstrasse 
  • Zollstrasse 

Die Stadt Zürich kommt mit der Umsetzung dieser Nachtfahrverbotszone einem Begehren aus der Quartierbevölkerung nach. Zudem gelten nach der Einführung auf beiden Seiten der Langstrasse die gleichen Regelungen in der Nacht. Das Nachtfahrverbot wurde am 26. Mai 2021 (vgl. amtliche Mitteilung vom 26. Mai 2021) verfügt und ist rechtskräftig. 

                                                                       Zürich, 23. Mai 2022

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