Geschäftsbedingungen für den elektronischen Bezug von:
- Tagesbewilligung für die Blaue Zone
- Tagesbewilligung für Handwerkende und Servicebeauftragte
- Tagesbewilligung für Zufahrt in Sperrzone
- Anwohnerparkkarte
- Provisorische Parkkarte für die Blaue Zone
- Bewilligung Notfallarzt
Die Parkkarten und Bewilligungen sind nur gültig, wenn sie auf A4-Papier, in 100 %-Druckgrösse, in Hochformat und auf einem Tintenstrahl- oder Laserdrucker ausgedruckt und einmal auf A5 gefaltet wurden.
Verschmierte, unleserliche oder unvollständige Ausdrucke werden nicht anerkannt.
Dies gilt nicht für Tageskarten für die Blauen Zonen (TB), Tageskarten für Handwerkende (TH) sowie Zufahrtsbewilligungen für die Sperrzonen (TZ), die in digitaler Form angeboten werden. Für diese ist kein Ausdruck erforderlich.
Das für die Bezahlung angegebene Zahlungsmittel wird belastet, sobald die Parkkarte oder Bewilligung im Browser angezeigt und/oder eine Bestätigungs-E-Mail vom System versendet wird.
Rückgabe, Umtausch und Rückerstattung von Parkkarten und Bewilligungen sind nicht möglich (Ausnahme: Anwohnerparkkarte).
Für den Bezug sind die jeweiligen Auflagen zu beachten:
Um die Parkkarten und Bewilligungen als PDF-Dateien anzeigen und ausdrucken zu können, benötigen Sie den Adobe Reader.
Dienstabteilung Verkehr, Dezember 2004