Blaue Zonen

Um die Wohnquartiere vor übermässigen Verkehrsimmissionen zu schützen, sind in der Stadt Zürich seit 1989 Blaue Zonen angeordnet. Leichte Motorwagen können in den Blauen Zonen nur für bestimmte Zeit und gemäss der am Fahrzeug anzubringenden Parkscheibe abgestellt werden. Anwohnende haben die Möglichkeit, eine Parkkarte zu erwerben. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone.
Vorteile der Blauen Zonen:
- Grosser möglicher Benutzerkreis
- Reduktion des unerwünschten Suchverkehrs durch das Angebot an Kurzzeit- bis Tagesparkplätzen in angemessener Zahl
- Reduktion des Individualverkehrs in Wohngebieten
Gesetzliche Grundlagen in der Stadt Zürich
Broschüre über das Parkieren in den Blauen Zonen
Weitere Informationen
Kontakt
Dienstabteilung Verkehr, Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
8001 ZürichTelefon +41 44 411 89 16
Fax +41 44 411 89 53