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Spezialbewilligung für Ärzt*innen im Dienst

Die Spezialbewilligung berechtigt Ärzte mit einer eigenen Praxis für die Dauer der beruflichen Verrichtung in unmittelbarer Nähe der Praxis oder des Ortes, wo ein Patient besucht wird, in Blauen Zonen und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkungen (60 Minuten und mehr) zu parkieren.

Die Spezialbewilligung berechtigt Ärzt*innen mit einer eigenen Praxis für die Dauer der beruflichen Verrichtung in unmittelbarer Nähe der Praxis oder des Ortes, wo ein Patient besucht wird, in Blauen Zonen und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkungen (60 Minuten und mehr) zu parkieren.

Für den Erhalt einer Spezialbewilligung haben die Ärzt*innen ein schriftliches und durch den Ärzteverband der Bezirke Zürich und Dietikon bestätigtes Gesuch an die Bewilligungsstelle zu richten. Je nach Praxisstandort erhalten die Ärzt*innen eine Bewilligung für die Hoch- oder Niedertarifzone.

Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.

Gebühren
Normaltarifzone: CHF 1230.- pro Jahr (Benutzungsgebühr CHF 1200.-, Ausstellungsgebühr CHF 30.-)

Hochtarifzone: CHF 2430.- pro Jahr (Benutzungsgebühr CHF 2400.-, Ausstellungsgebühr CHF 30.-)  

Spezialbewilligung für Ärzt*innen im Dienst beantragen

 

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