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Spezialbewilligung für Marktfahrer*innen

Die Bewilligung berechtigt Marktfahrer, das Fahrzeug während der Dauer des Marktes auf den von der Marktpolizei zugewiesenen Parkfeldern abzustellen.

Die Bewilligung berechtigt Marktfahrer*innen, das Fahrzeug während der Dauer des Marktes auf den von der Marktpolizei zugewiesenen Parkfeldern abzustellen. 

Auf der Parkkarte dürfen maximal 6 Kontrollschildnummern aufgeführt werden. Die Parkkarte ist aber nur für jenes Fahrzeug gültig, in dem die Originalkarte aufliegt. 

Für den Erhalt der Bewilligung ist ein schriftliches und durch die Marktpolizei bestätigtes Gesuch an die Bewilligungsstelle zu richten. 

Gebühren:

CHF 30.- pro Kalenderjahr 

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