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Auflagen und Bezugsberechtigung Schichtbewilligung für die Blaue Zone

Spät- und Frühschichtbewilligung

Gültigkeit
Die Schichtbewilligung ist nur gültig, wenn auf Ihrer Vorderseite Postleitzahl, Datum (Tag, an dem die Bewilligung gilt) und Kontrollschild-Nummer gut lesbar eingetragen ist.

Ausfüllen
Das Ausfüllen hat ausschliesslich mit Kugelschreiber zu erfolgen. Es dürfen nur die eigens dafür vorgesehenen Felder beschriftet werden. Korrekturen sind nicht zulässig.

Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Schichtbewilligung beschränkt sich auf den vorderseitig vermerkten Postleitzahlkreis.

Sichtbarkeit
Die Schichtbewilligung muss (anstelle der Parkscheibe) gemäss Art. 48 Abs. 4 SSV hinter der Frontscheibe angebracht werden. Sie muss von aussen jederzeit vollständig sichtbar sein.

Polizeiliche Anordnungen
Die Schichtbewilligung entbindet nicht von der Pflicht zur Befolgung polizeilicher Anordnungen.

Eigentum an der Bewilligung
Eigentümerin der Schichtbewilligung ist die Stadt Zürich.
Die Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr behält sich ausdrücklich vor, gegen Personen, die eine Schichtbewilligung fälschen, verfälschen oder sonst in irgend einer Weise abändern oder eine von einem Dritten hergestellte Karte dieser Art verwenden, ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Urkundenfälschung im Sinne von Art. 251 StGB einzuleiten.

Entzug
Bestehen die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr oder wird die Schichtbewilligung missbräuchlich verwendet, wird sie (unabhängig von allfälligen strafrechtlichen Sanktionen) sofort entzogen.

Verwendung
Am gleichen Tag darf entweder nur eine Früh- oder eine Spätschichtbewilligung verwendet werden. Die gemeinsame Verwendung von Früh- und Spätschichtbewilligung ist nicht zulässig.

Bezugsberechtigung
Personen, die Schichtarbeit leisten und denen gemäss schriftlichem Nachweis durch den Arbeitgeber vor beziehungsweise nach Ausübung der Schichtarbeit kein öffentliches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zur Verfügung steht.

Weitere Informationen

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