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Zufahrts- und Spezialbewilligungen

Zufahrts- und Spezialbewilligungen werden für Anwohnende und Geschäftsbetriebe in den betreffenden Zonen sowie für Inhabende von privaten Parkplätzen ausgestellt.

Zufahrts- und Spezialbewilligungen werden für Anwohnende und Geschäftsbetriebe in den betreffenden Zonen sowie für Inhabende von privaten Parkplätzen ausgestellt.

Institutionen, die nachweislich einem gemeinnützigen Zweck dienen und ohne Gewinnorientierung arbeiten, können für jedes Fahrzeug, das auf einen Mitarbeitenden der Institution immatrikuliert ist, Tagesbewilligungen zum Sozialtarif beziehen. 

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