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Zufahrtsbewilligung Witikon/Trichtenhausenstrasse

Die Bewilligung erlaubt die Zufahrt aus Richtung Zollikerberg via Trichtenhausenstrasse nach Witikon. Bezugsberechtigt sind Personen, die einen direkten Bezug (Anwohnende, Geschäftsbetriebe für ihre Geschäftsfahrzeuge und die Fahrzeuge ihrer Mitarbeitenden sowie Besitzerinnen und Besitzer von Autoabstellplätzen und Schrebergärten) zu den folgenden Strassen/-abschnitten haben: Loorenstrasse 1 - 32, Oetlisbergstrasse, Loorenrank, Im Glockenacker, Möcklistrasse, Am Oeschbrig, Lochbrunnenweg, Brunnackerweg, Berghaldenstrasse, Segetenweg 3 - 10, Zweiackerstrasse, Trichtenhausenstrasse, Kienastenwiesweg, Im Trichtisal, Trichtenhausenfussweg, Wiesliacher 1 - 97, Schäracher.

Gebühren

keine 

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