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Altstadt rechts der Limmat, unbeschränkt (A1)

 Eine Zufahrtsbewilligung in die Fussgängerzone (12.00 bis 5.00 Uhr) erhalten Anwohnende und Inhaber von Geschäftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkplätzen in der Zone. Betroffenes Gebiet: Mühlegasse, Seilergraben, Hirschengraben, Rämistrasse, Limmatquai.

Eine Zufahrtsbewilligung in die Fussgängerzone (12.00 bis 5.00 Uhr) erhalten Anwohnende und Inhabende von Geschäftsbetrieben in der Zone sowie Inhabende von privaten Parkplätzen in der Zone. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.

Erlaubt sind lediglich Fahrten zum Güterumschlag sowie zum Ein- und Aussteigenlassen.

Auf der Bewilligung dürfen maximal 6 Kontrollschild-Nummern aufgeführt werden.

Betroffenes Gebiet:
Mühlegasse, Seilergraben, Hirschengraben, Rämistrasse, Limmatquai

Gebühren
CHF 30.- pro Kalenderjahr

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