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Zufahrtsbewilligung Müllerstrasse

Bezugsberechtigt sind Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone. Betroffenes Gebiet: Müllerstrasse, Abschnitt Kasernenstrasse bis Rebgasse

Anwohnende sowie Geschäftsbetriebe in der Nachtfahrverbotszone sind bezugsberechtigt. Antragstellende müssen einen Bezug zur Sperrzone nachweisen. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.

Betroffenes Gebiet
Müllerstrasse, Abschnitt Kasernenstrasse bis Rebgasse
Das Nachtfahrverbot besteht von 22.00 bis 05.00 Uhr

Gebühren
CHF 30 pro Jahr und Bewilligung

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