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Ausbildungskosten & Entlöhnung

Die interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an Bildungsgängen der höheren Fachschulen HFSV legt die Beiträge pro Semester und Studierenden fest. Die Ausbildung der dipl. Rettungssanitäter/-in HF wird durch die Vereinbarungskantone im Rahmen von 90 Prozent finanziert.

Die Beiträge der Vereinbarungskantone werden von der HFRB direkt mit den zuständigen Bildungsdirektionen abgerechnet. Dabei ist der Wohnsitz ausschlaggebend, in welchem der/die Studierende vor Ausbildungsbeginn mindestens zwei Jahre ununterbrochen wohnhaft und, ohne gleichzeitig in Ausbildung zu sein, finanziell unabhängig war. In allen übrigen Fällen werden die Beiträge vom Kanton finanziert, in dem sich bei Studienbeginn der zivilrechtliche Wohnsitz der Eltern befindet.

Die verbleibenden 10 Prozent der Ausbildungskosten erhebt die Bildungseinrichtung in Form von Studiengebühren an die Studierenden. Sie betragen CHF 1100.– pro Semester und enthalten das Lehrmaterial. Die Studiengebühren werden jeweils per 15. Mai und 15. November den Studierenden in Rechnung gestellt.

Studierende aus dem Ausland

Personen aus dem Ausland müssen über eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügen, welche nicht zum Zweck der Ausbildung ausgestellt wurde. Um sicher zu gehen, dass die Ausbildungskosten übernommen werden, ist es ratsam, sich bei der Verwaltung des jeweiligen Wohnortes oder beim Kanton zu erkundigen. 

Im Falle, dass die Ausbildungskosten nicht vom jeweiligen Kanton übernommen werden, erhebt die HFRB während der gesamten Ausbildungszeit Ausbildungsgebühren von CHF 11'000.– pro Semester. Die Zulassungsstelle verlangt eine schriftliche Bestätigung für die Übernahme der gesamten Kosten.

Entlöhnung

Der Lohn wird von den Ausbildungsbetrieben individuell geregelt und mit den Studierenden direkt vereinbart. Es bestehen grosse Unterschiede.

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