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Fragen & Antworten

Feuerpolizeitarif

Wie setzen sich die Gebühren der Feuerpolizei zusammen?

Die Gebühren innerhalb des baurechtlichen Verfahrens richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für das Amt für Baubewilligungen gemäss Art. 4, 5 und 10.

Installation Cheminéeanlagen

Kamin / Kaminzug

Bereits vor der Planung muss bei der Feuerpolizei abgeklärt werden, ob aufgrund der allenfalls bestehenden Kaminzüge ein bereits vorhandener Kaminzug genutzt werden kann oder ob ein neuer Kamin erstellt werden muss. In einem solchen Fall ist eine Baueingabe beim Amt für Baubewilligungen zwingend notwendig.

Detailplan

Bei konventionell erstellten Cheminéeanlagen wird zum Gesuchsformular zusätzlich ein Detailplan verlangt, auf dem der konstruktive Aufbau (Konstruktion, Bezeichnung der Produkte, Vermassungen, Abstände zu brennbarem Material etc.), der Kaminanschluss und allfällige Zuluftführungen ersichtlich sind.

Bei Cheminéeöfen genügt in der Regel das ausgefüllte Gesuchsformular (wichtig: Zulassungsnummer unbedingt angeben).

Kaminhöhen

Ansicht Flachdächer
Ansicht Flachdächer

Aus feuerpolizeilicher Sicht müssen Kamine und Abgasleitungen folgende Höhen über Dach aufweisen:

  • 1 m: für Kamine und Abgasleitungen, die in der Dachfläche ausmünden, im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen
  • 50 cm: für Kamine und Abgasleitungen, die beim First ausmünden
  • 50 cm: für Kamine und Abgasleitungen, die auf nicht begehbaren Flachdächern ausmünden
  • 2 m: für Kamine und Abgasleitungen, die auf begehbaren Flachdächern ausmünden
Ansicht Steildächer
Ansicht Flachdächer

Aufzugsanlagen

Brandschutzrelevante Informationen betreffend Aufzugsanlagen finden Sie hier

Weitere Informationen