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Fluchttüren & Fluchtwege

Fluchtweg: gekennzeichnet und frei!
Fluchtweg: gekennzeichnet und frei

Ausgänge

Die Ausgänge sind so anzuordnen, dass innerhalb der Räumlichkeiten verschiedene Fluchtrichtungen möglich sind. Sämtliche Fluchttüren (bis ins Freie) müssen in Fluchtrichtung öffnen.

Notausgänge

Alle Notausgänge sowie die anschliessenden Fluchtwege (Korridore, Treppenhäuser, Haustüren etc.) sind bei allen Veranstaltungen stets völlig frei, sicher und ohne jegliche Hilfsmittel (Schlüssel, Werkzeuge etc.) benutzbar zu halten.


Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen

Notausgänge und Fluchtwege sind mit sicherheits-
beleuchteten Rettungszeichen zu kennzeichnen. Die Beleuchtung der Rettungszeichen muss – solange Personen anwesend sind – dauernd eingeschaltet bleiben. In Räumen und Fluchtwegen ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu installieren. Diese muss bei Stromausfall unverzüglich einschalten.

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