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Bauüberwachung & Bauabnahme

Kontrolle Baugrund und Bewehrung

Die Baugrundverhältnisse und sämtliche Bewehrungen, d.h. Bodenplatte, Wände und Decke müssen durch uns kontrolliert werden.

Schalungs- und Bewehrungspläne sowie die dazugehörigen Listen sind uns spätestens 4 Wochen vor dem Betonieren der Bodenplatte zur Kontrolle einzureichen. 

Die Anmeldung der Bewehrungskontrolle muss mindestens 2 Arbeitstage vor dem Betonieren erfolgen.

Schlussabnahme und Mängelbehebung

Termin

Für die Terminierung der Schlussabnahme ist mit uns ca. 4 Wochen vor dem geplanten Termin der Schlussabnahme Kontakt aufzunehmen. 

Spätestens 2 Monate nach Meldung des Projektverfassers über die Fertigstellung des Schutzraumes oder längstens 1 Jahr nach Erteilung der Bezugsbewilligung des Gebäudes ist die erste Abnahme des Schutzraumes durchzuführen.

Für die Behebung der Mängel gilt eine Frist von 60 Tagen. Die Nachkontrolle und Schlussabnahme erfolgt spätestens 3 Monate nach der ersten Abnahme.

Vorbereitung für die Abnahme

Für die Schlussabnahme ist sicherzustellen, dass die elektrischen Installationen betriebsbereit sind (SiNa ist vorliegend). Zudem müssen sämtliche genehmigte schutzraumfremde Installationen und Apparate einer vorgänigen Abnahme durch die Bauleitung oder Fachplaner unterzogen worden sein. Es ist sicherzustellen, dass für die Schlussabnahme sämtliche Zugänge zu den Komponenten der Schutzraumtechnik gewährleistet sind.

Mit der Fertigstellungsmeldung sind uns vor der Abnahme folgende Unterlagen zuzustellen:

  • Revidierter Ausführungsplan (zweifach)
  • Rechnungskopie der Ausrüstung (Schockattest, bzw. BZS-Nummer müssen vermerkt sein)

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter Formulare & Merkblätter (Schutzbauten).

Weitere Kontakte

Anmeldung Bewehrungskontrolle

Schutzbauten
Telefon +41 58 451 74 00
Kontaktformular

Anmeldung Schlussabnahme

Schutzbauten
Das Telefon ist werktags bedient von 14:00-16:00 
Telefon +41 44 411 25 25
Kontaktformular

Weitere Informationen