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Liefer-/Leergut

Liefer-/Leergut

Art. 11 Vorübergehende Benutzung öffentlicher Grund (Benutzungsordnung)

Um eine Verfügung (Bewilligung) zu beantragen, müssen Sie sich mit der Fachgruppe Bewilligung Gewerbe, Telefon: +41 44 411 72 73, in Verbindung setzen.

Liefer-Leergut darf nur bevor es abgeholt bzw. geliefert wird, jeweils kurzfristig auf dem öffentlichem Grund abgestellt werden. Für Ihre Kunden müssen Sie die Recyclingbehältnisse auf privatem Grund platzieren!

Gebühren 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung über die Benutzung des öffentlichen Grundes (Benutzungsgebührenordnung) und Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen.  

Kontaktaufnahme: +41 44 411 72 73 oder mit Kontaktformular

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