Global Navigation

Warenauslage

Warenauslage

Art. 12 Vorübergehende Benutzung öffentlicher Grund (Benutzungsordnung)

Um eine Verfügung (Bewilligung) zu beantragen, müssen Sie das Gesuch sowie einen Belegungsplan einreichen. Sobald die Unterlagen eingegangen sind, erfolgt eine Besichtigung vor Ort.

Die Warenauslage vor dem Geschäft muss zwingend direkt an der Hausfassade aufgestellt werden, Mindestmass beträgt ½ m². Alle Aufbauten und Waren müssen nach Geschäftsschluss abgeräumt werden. Neutrale Sonnenschirme dürfen nur aufgestellt werden, wenn diese nicht stören und innerhalb der bewilligten Warenauslage stehen. Durchgänge für Rettungsfahrzeuge muss gewährleistet sein.

Bei dieser Verfügung handelt es sich um eine Jahresbewilligung, die sich ohne Kündigung automatisch um ein Jahr verlängert. Die Rechnung für die Benutzung des öffentlichen Grundes für das Folgejahr erhalten Sie automatisch. Die Benutzungsgebühr ist innerhalb der Zahlungsfrist zu entrichten, ansonsten entfällt das Benutzungsrecht. Die Kündigung hat schriftlich an das Kommissariat Verwaltungspolizei, Fachgruppe Bewilligung Gewerbe, zu erfolgen. Das Nichtbezahlen der Rechnung gilt nicht als Kündigung der Verfügung.

Erlaubt ist

  • Aufbauten zur Warenpräsentation 
  • Neutrale Sonnenschirme ohne Fremdwerbung (nur innerhalb der bewilligten Fläche) 
  • Bedienter Verkaufsstand

Untersagt ist

(Liste nicht abschliessend): 

  • Werbung für Tabakwaren, Alkoholwerbung und sexistische Werbung 
  • das Aufstellen von Fahnen usw. 
  • Auslegen von Teppichen 
  • das Anpreisen (Marktschreier) von Waren, die Benützung von Musik- und Lärminstrumenten, Verstärkeranlagen usw. 
  • das Aufstellen von Schaufensterpuppen 
  • das Aufstellen von Tischen/Stühlen als reine Sitzgelegenheit

Gebühren 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung über die Benutzung des öffentlichen Grundes (Benutzungsgebührenordnung) und Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Verwaltungsabteilung. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus Bewilligungs-, Benutzungs-, Schreib-, Kopier- und Versandgebühren zusammen. 

Kontaktaufnahme: +41 44 411 72 73 oder mit Kontaktformular

Gesuchsformular

PDF-Download (Formulare für Adobe Acrobat Reader DC optimiert)

Weitere Informationen