Helikopterlandungen & Tiefflüge
Helikopterlandungen & Tiefflüge
Flugbetriebsunternehmen müssen Aussenlandungen zu Arbeitszwecken in Wohngebieten mit der zuständigen Behörde im Voraus absprechen. Im Kanton Zürich wird das Verfahren durch das Amt für Mobilität (AFM) koordiniert. Für die vorgängige Absprache muss das Flugbetriebsunternehmen das Formular «Meldung Aussenlandungen in Wohngebieten» ausfüllen und dem AFM einreichen. Das entsprechende Meldeformular ist auf der Homepage des Amts zu finden.
Foto- und Filmflüge über dem Gebiet der Stadt Zürich sind durch die Fachgruppe Lärmschutz bewilligen zu lassen. Das entsprechende Gesuch finden Sie hier.
Gebühren
Gestützt auf das «Reglement über allgemeine Gebühren der Stadtverwaltung» und die «Gebührenrichtlinien für die Bewilligungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadtpolizei, Kommissariat Verwaltungspolizei und Büro für Veranstaltungen» werden für Bewilligungen der Fachgruppe Lärmschutz folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
Gebühren
Schreibgebühr je Seite | Fr. | 15.00 |
Für höchstens bis zur Hälfte beschriebene Seiten (ohne Unterschriften und Kostenaufstellung) | Fr. | 9.00 |
Bewilligungsgebühr | Fr. | 80.00 |
Dringlichkeitsgebühr - sehr kurzfristig (unter 48 Std.) | Fr. | 100.00 |
Dringlichkeitsgebühr - kurzfristig (unter 72 Std.) | Fr. | 50.00 |
Kopiergebühr pauschal | Fr. | 3.00 |
Zustellgebühr | Fr. | 1.10 |
Fax- oder E-Mailzustellung pauschal | Fr. | 2.00 |
Gesuchsformular
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