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Helikopterlandungen & Tiefflüge

Helikopterlandungen & Tiefflüge

Flugbetriebsunternehmen müssen Aussenlandungen zu Arbeitszwecken in Wohngebieten mit der zuständigen Behörde im Voraus absprechen. Im Kanton Zürich wird das Verfahren durch das Amt für Mobilität (AFM) koordiniert. Für die vorgängige Absprache muss das Flugbetriebsunternehmen das Formular «Meldung Aussenlandungen in Wohngebieten» ausfüllen und dem AFM einreichen. Das entsprechende Meldeformular ist auf der Homepage des Amts zu finden. 

Gewerbsmässige Helikopteroperationen, z.B. Foto- und Filmflüge, sowie bestimmte nicht kommerzielle Flüge sind der Bewilligungspflicht und Aufsicht des Bundes unterstellt. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

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