Veranstalter/innen, die in Zürich wohnen und zwischen 18 und 25 Jahre alt sind
Die Bewilligung wird an eine Gruppe von drei Personen erteilt
Die Party darf nicht kommerziell sein
Infoveranstaltung
Die Infoveranstaltung ist für mindestens eine/n der drei Veranstaltenden obligatorisch, auch wenn Sie bereits im letzten Jahr eine Infoveranstaltung besucht haben.
Die Infoveranstaltungen 2018 finden an folgenden Daten statt: Di 03.04.2018, 17:30 Uhr, Mi 02.05.2018, 17:30 Uhr, Do 31.05.2018, 17:30 Uhr, Di 03.07.2018, 17:30 Uhr.
Sie findet immer um 17.30 Uhr bei der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich, Röntgenstrasse 44, statt und dauert ca. 45 Minuten.
Ablauf Bewilligungsverfahren
Teilnahme an Infoveranstaltung (obligatorisch, mindestens 1 Veranstalter/in)
Telefonische Anfrage (prov. Reservation Platz und Datum) und Bestellung Gesuchsformular unter 044 412 71 00
Original-Gesuchsformular spätestens 14 Arbeitstage vor der Party einreichen bei Stadt Zürich, Sicherheitsdepartement, Jugendparty, Bahnhofquai 3, Postfach, 8021 Zürich
Einladung zu einem Gespräch. An diesem Gespräch müssen alle 3 Veranstalter/innen teilnehmen. Am Gespräch werden die Besonderheiten der geplanten Party besprochen und die Eignung der Gesuchstellenden überprüft. Aufgrund des Resultats des Gesprächs wird die Bewilligung erteilt oder das Gesuch abgelehnt.
Merkblatt
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