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Jugendparty

Wer erhält eine Bewilligung?

  • Veranstalter/innen, die in Zürich wohnen und zwischen 18 und 25 Jahre alt sind
  • Die Bewilligung wird an eine Gruppe von drei Personen erteilt
  • Die Party darf nicht kommerziell sein

Infoveranstaltung

Die Infoveranstaltung ist für mindestens eine/n der drei Veranstaltenden obligatorisch, auch wenn Sie bereits im letzten Jahr eine Infoveranstaltung besucht haben.

Die diesjährige Infoveranstaltungen fand am Dienstag, 14. März 2023, 18 Uhr, im Dynamo (Saal), statt. Es ist noch offen, ob in diesem Jahr eine weitere Infoveranstaltung stattfindet. 

Ablauf Bewilligungsverfahren

  1. Teilnahme an Infoveranstaltung (obligatorisch, mindestens 1 Veranstalter/in)
  2. Telefonische Anfrage (prov. Reservation Platz und Datum) und Bestellung Gesuchsformular unter 044 412 71 00
  3. Original-Gesuchsformular spätestens 3 Wochen vor der Party einreichen bei Stadt Zürich, Sicherheitsdepartement, Jugendparty, Bahnhofquai 3, Postfach, 8021 Zürich
  4. Einladung zu einem Gespräch. An diesem Gespräch müssen alle 3 Veranstalter/innen teilnehmen. Am Gespräch werden die Besonderheiten der geplanten Party besprochen und die Eignung der Gesuchstellenden überprüft. Aufgrund des Resultats des Gesprächs wird die Bewilligung erteilt oder das Gesuch abgelehnt. 
  5. --> Covid-19: Aufgrund der aktuellen Lage besteht die Möglichkeit, dass der Bund oder der Kanton Zürich Clubbesuche und/oder Veranstaltungen (würde dann auch Jugendpartys betreffen) wieder einschränkt. Das könnte auch kurzfristig passieren und würde auch bereits bewilligte Jugendpartys betreffen.

Weitere Informationen

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