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Der Weg zum Restaurant (inkl. Anlässe im Innern und auf Privatgrund)

Grundsätzliches

Eine Gastwirtschaft benötigt ein Gastwirtschaftspatent. Dieses kann nur erteilt werden, wenn die betreffenden Räumlichkeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Gesuchsteller die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt. 

Grundsätzlich müssen folgende Amtsstellen kontaktiert werden:

  • Amt für Baubewilligungen (AfB)
  • Umwelt und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ)
  • Feuerpolizei der Stadt Zürich
  • Stadtpolizei Zürich, Kommissariat Wirtschaftspolizei, Fachgruppe Bewilligung Gastro

Weitere Informationen

Kontakt Kommissariat Verwaltungspolizei