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Schiffstandplatz Warteliste

stadt-zuerich.ch/schiffstandplatz-abfrage

Allgemeine Informationen

Die Aufnahme in unsere Warteliste erfolgt über ein entsprechendes Formular (Registrierungsgebühr CHF 60.00), welches nur persönlich an der Bellerivestrasse 260 (Dienstgebäude Tiefenbrunnen Wasserschutzpolizei, Büro Hafenverwaltung) ausgefüllt und eingereicht werden kann.

Schiffstandplätze auf dem Gebiet der Stadt Zürich sind ein begehrtes und knappes Gut. Auf Grund des grossen Interesses an einem Schiffstandplatz bieten wir eine elektronische Abfragemöglichkeit an. Derzeit befinden sich ca. 2000 Personen auf der Warteliste. Dabei ist zu beachten, dass die Wartezeit nicht zuverlässig bestimmbar ist. Die Hafenverwaltung hat keinen Einfluss auf Kündigungen oder Änderungen von Gesuchen. Somit ist eine verbindliche Wartezeitangabe im Vorfeld nicht möglich. 

Informationen zur Standplatzvergabe
Die Wartedauer und Platzvergabe wird von folgenden Faktoren bestimmt:

  • Anmeldedatum (Vergabe in der Reihenfolge des Anmeldedatums)
  • Abmessungen des Schiffes (insbesondere Schiffsbreite)
  • Platzart (Bojen-, Steg-, Hafen- oder Trockenplätze)
  • Flexibilitat der Kundschaft (Präferenz für eine bestimmte Anlage verlängert die Wartedauer)

Ändern der Gesuchsdaten
Sie können Ihre Gesuchsdaten jederzeit, ohne Auswirkung auf bereits gesammelte Wartejahre, mittels schriftlicher Mitteilung an die Hafenverwaltung ändern (Schiffsart, Schiffsmasse, Gebiet/Präferenzen).

Gewerbliche Nutzung

Gesuche für eine gewerbliche Nutzung werden in einer separaten Warteliste aufgeführt.

Platzabtausch
Ein Gesuch für einen anderen Platz auf dem Gebiet der Stadt Zürich wird gleich wie eine Neuanmeldung auf der Warteliste behandelt (Frist beginnt neu).

Abfrage

Die Warteliste können nur Personen abfragen, welche bei der Stadt Zürich online ein "Mein Konto" eröffnet haben. Es werden die letzten fünf Standplatzzuteilungen der abgefragen Schiffsbreite aufgeführt. Die Angaben zur Vergabe der Schiffstandplätze sind rein indikativ und sollen eine Selbsteinschätzung der mutmasslichen Wartedauer ermöglichen. Daraus kann kein Rechtsanspruch für die Vergabe eines Platzes abgeleitet werden.

Folgende Besonderheiten (nicht abschliessende Aufzählung) können bewirken, dass - bei gleicher Grösse - eine Person mit kürzerer Wartezeit vorher einen Platz zugeteilt bekommen hat:

  • Gewünschte Einschränkungen (z.B. keinen Bojenplatz, Platz nur im Hafen X)
  • Änderungen der Massangaben (z.B. verkleinern der Masse) während der Wartezeit oder Ändern des Schiffstyp (z.B. Segelschiff zu Motorschiff)
  • Der vorläufige Verzicht auf einen Platz, wenn die Person an der Reihe ist (z.B. Wartender möchte erst in X Jahren wieder angefragt werden)

Weitere Informationen