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Hafen Horn

Auszug aus der Verkehrsanordnung

Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art seeauswärts an der Nordostseite der Mole des Hafens Horn ist nur im grün eingefärbten Bereich gemäss Skizze und nur für Schiffe mit einer maximalen Länge von 10 Meter und einem maximalen Gesamtgewicht von 4 Tonnen erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist im grün eingefärbten Bereich die Liegezeit zudem auf maximal 4 Stunden beschränkt (von 19 bis 7 Uhr durchgehend erlaubt). Die Schiffe dürfen nur mittels Bug- oder Heckanker belegt werden.

Das Stillliegen von Schiffen jeglicher Art ist an der Nordwestseite der Mole des Hafens Horn, ausgenommen Wassertaxi für maximal 30 Minuten, verboten (rot eingefärbter Bereich «II.» gemäss Skizze).

Das Stillliegen von Schiffen jeglicher Art an der Südostseite der Hafeneinfahrt sowie im Hafen Horn selbst, ausgenommen Inhaberinnen und Inhaber auf ihren zugeteilten Standplätzen, ist verboten (rot eingefärbter Bereich «III.» gemäss Skizze).

Stillliegen bedeutet in Analogie zum Strassenverkehr das Parkieren des Schiffes.

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