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Hafen Wollishofen

Auszug aus der Verkehrsanordnung

Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art, ausgenommen Inhaberinnen und Inhaber auf ihren zugeteilten Standplätzen, ist im Hafen Wollishofen nur in den grün eingefärbten Bereichen gemäss Skizze und nur mit Schiffen mit einer maximalen Länge von 10 Meter erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist in den grün eingefärbten Bereichen die Liegezeit zudem auf maximal 2 Stunden beschränkt (von 19 bis 7 Uhr durchgehend erlaubt).

Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art ist an der Aussenmole des Hafens Wollishofen rechts der Hafeneinfahrt Nord verboten (rot eingefärbter Bereich «I.» in der Skizze).

Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art ist an der Mole des Hafens Wollishofen beim Takelmast und der Krananlage/Fäkalienpumpe untersagt (rot eingefärbter Bereich «III.» in der Detail-Skizze). Das Anlegen ist nur zur Benützung der genannten technischen Anlagen und für Wassertaxi zum Ein- und Aussteigen lassen der Passagiere gestattet.

Das Stillliegen mit Schiffen jeglicher Art ist an der Mole des Hafens Wollishofen bei der Tankstelle untersagt (rot eingefärbter Bereich «IV.» in der Detail-Skizze). Das Anlegen ist nur zur Benützung der Tankstelle gestattet.

Die Schiffe dürfen an der Südmole im Hafen Wollishofen zwischen Krananlage und Ufer (grün eingefärbter Bereich «V.» in der Detail-Skizze) längs der Hafenmauer nur mittels Bug- oder Heckanker belegt werden.

Das Stillliegen am Landungs-/Gästesteg beim Hafen Wollishofen ist auf der nördlichen Seite (grün eingefärbter Bereich «VI.» in der Skizze) nur mit Schiffen mit einer maximalen Länge von 15 Meter und einem maximalen Gesamtgewicht von 8 Tonnen pro Schiff erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist die Liegezeit auf maximal 4 Stunden beschränkt (keine Beschränkung über Nacht von 19 bis 7 Uhr). Die Schiffe dürfen nur mittels Muringleine belegt werden.

Das Stillliegen am Landungs-/Gästesteg beim Hafen Wollishofen ist auf der südlichen Seite (grün eingefärbter Bereich «VII.» in der Skizze) nur mit Schiffen mit einer maximalen Länge von 10 Meter und einem maximalen Gesamtgewicht von 8 Tonnen pro Schiff erlaubt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist die Liegezeit auf max. 4 Stunden beschränkt (keine Beschränkung über Nacht von 19 bis 7 Uhr). Die Schiffe dürfen nur mittels Bug- oder Heckanker belegt werden.

Das Stillliegen von Schiffen jeglicher Art ist an der südlichen Aussenmole des Hafens Wollishofen Richtung Osten verboten (rot eingefärbter Bereich «VIII.» in der Skizze).

Das Festmachen von Schiffen jeglicher Art ist an der südlichen Aussenmole des Hafens Wollishofen Richtung Süden verboten (rot eingefärbter Bereich «IX.» in der Skizze).

In Analogie zum Strassenverkehr bedeutet Stillliegen das Parkieren des Schiffes. Das Festmacheverbot ist mit einem Halteverbot zu vergleichen.

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